...eben..der beste Arbeitsschutz ist, ungetestete Nichtgeimpfte/Genesene den Zutritt nicht zu erlauben...
Dieser Logik wird leider kein Arbeitsgericht folgen, dem steht ja allein schon der Arbeitsvertrag entgegen. Der Arbeitgeber kann Vorschriften zum Arbeitsschutz/Unfallverhütung nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen, auch wenn dieses "Ungeimpften Bashing" gerade in Mode gekommen ist.
Und wenn der Chef sagt:
- der Polizist muss sich seine Schussweste privat besorgen, ansonsten Zutritt verboten
- der Gießer im Stahlwerk muss sich seine Hitze-Schutz-Ausrüstung privat beschaffen, ansonsten Zutritt verboten
- der Bauarbeiter muss sich seine S3-Schuhe und einen Helm/Handschuhe privat besorgen, ansonsten Zutritt verboten
So läuft das nunmal nicht, auch wenn man meint "man lese das so" oder "man hat das so verstanden"
Wie ich bereits ausgeführt habe ist der §28b IfSG i.v.m dem § 4 Corona-ArbSchV + §2 Nr.7 der SchAusnahmV immer zugunsten des Arbeitnehmers zu betrachten.
In einer Verhandlung vor dem zuständigen Arbeitsgericht müsste der Arbeitgeber zum einen ausführlich darlegen, weshalb er seinem Arbeitnehmer, mit welchem er einen gültigen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, diese vorgeschriebenen Testangebote nicht ermöglicht.Sprüche wie: "Mach ich nich, weil hab ich anders gelesen" wird da nicht gelten. Zudem ist der Arbeitgeber noch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, bevor er ein Handeln des Arbeitnehmers verlangen kann. 1. Muss geprüft und begründet werden ob die Arbeitsstätte durch andere Schutzmaßnahmen so ausgestaltet werden kann, das dem Arbeitnehmer sein Recht auf Erbringung der Arbeitsleistung ermöglicht werden kann. 2. Muss geprüft werden, ob der betroffene Arbeitnehmer im HomeOffice arbeiten könnte. 3. Muss geprüft werden, ob der betroffene Arbeitnehmer in einem anderen Bereich des Betriebs eingesetzt werden kann.
Erst wenn all diese Optionen ausgeschöpft wurden oder durch gute Begründungen für negativ beschieden, kann man an den Arbeitnehmer herantreten.
Ungeimpfte Arbeitnehmer sind immer noch Menschen mit Rechten und das Arbeitsrecht ist keine Willkürveranstaltung.