Autor Thema: Neuer Job: Einordnung in Erfahrungsstufe 1 trotz Berufserfahrung  (Read 1724 times)

Salz

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Hallo,

falls es zu meinem Anliegen schon Threads gibt, freue ich mich über die Links.

Bei mir ist die Situation wie folgt: Ich habe nach dem Studium 5 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni (Bayern) gearbeitet (E13, zuletzt auf Stufe 3). In der Hauptsache war ich dort Dozent. Vertrag lief aus, arbeitslos seit Oktober 2020, jetzt habe ich eine Stelle bei einer Landesbehörde in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gefunden, auch E13, die am 1.2.22 beginnen soll. Die Personalabteilung der Behörde hat mir nun mitgeteilt, dass ich auf Stufe 1 eingestellt werden soll. Zentrales Argument hierfür seitens der Personalabteilung ist die vorgebliche Tatsache, dass meine neue Tätigkeit von Profil her nicht viel mit meiner alten Tätigkeit als Dozent zu tun habe und ich deswegen in dem Sinne keine einschlägige Berufserfahrung vorweisen könne. Ich kann gerne falls es weiterhilft noch aus der Argumentation der Personalabteilung zitieren, wollte aber erst mal in die Runde fragen, ob es überhaupt aussichtsreich wäre, zu versuchen, hier irgendwie dagegen zu argumentieren und eine Einstellung mindestens auf Stufe 2 zu erwirken – was ich subjektiv angebracht fände – oder ob das ohnehin aussichtslos wäre…

Danke schonmal!

XTinaG

  • Gast
Aus der Sachverhaltsschilderung ergibt sich lediglich ein Anspruch auf Stufe 1. Einer Argumenation bedarf es da nicht. Es liegt schlicht keine einschlägige Berufserfahrung vor.

Der Arbeitgeber könnte förderliche Zeiten berücksichtigen, sofern er ein Personaldeckungsproblem bei der Besetzung der Stelle hat.

Organisator

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Genau.
Dein Argument könnte sein, dass du für weniger als Stufe 2 oder 3 nicht anfangen würdest. Potentiell förderlicher Zeiten liegen dafür vor.