Autor Thema: Berechnung der Erfahrungsstufe  (Read 1782 times)

Wolke2017

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Berechnung der Erfahrungsstufe
« am: 27.12.2021 19:45 »
Guten Abend,
ich beabsichtige, demnächst von meiner Stelle als Kommunalbeamter (A11, Stufe 9) zum Bund zu wechseln. Wie berechne ich meine neue Erfahrungsstufe?

Danke für die Hilfen!

flip

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Antw:Berechnung der Erfahrungsstufe
« Antwort #1 am: 27.12.2021 23:11 »

Asperatus

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Antw:Berechnung der Erfahrungsstufe
« Antwort #2 am: 29.12.2021 14:55 »
In welchem Land bist du tätig? Welche Dienstzeit hast du bereits als Beamter zurückgelegt? Waren diese Zeiten alle im gehobenen Dienst?

Schau mal in §§ 27 ff. BBesG und die zugehörigen Abschnitte der BBesGVwV.

Da du erstmalig mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich des BBesG ernannt wirst, erfolgt eine erste Stufenfestsetzung für den Bund. Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BBesG werden Beamten bei der ersten Stufenfestsetzung Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit anerkannt. Nach 28.1.1.5 BBesGVwV sind Dienstzeiten, die er in Ämtern der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A 9 bis A 13) erbracht worden sind, als gleichwertige Zeiten i. S. d. § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 anzurechnen.

Wenn du beispielsweise das 15. Dienstjahr im gehobenen Dienst vollendet hast, kämst du in Stufe 6, bei der Vollendung des 19. Dienstjahres in Stufe 7 und bei Vollendung des 23. Dienstjahres in Stufe 8.

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (Link von flip) ist nicht einschlägig. Es behandelt nur, wer damals bereits Bundesbeamter war.