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Aufschiebende Wirkung bei Stellenbesetzungsverfahren

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Unknown:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.12.2021 10:24 ---...ich habe vor einigen Jahren ein Konkurentenstreitverfahren erfolgreich durch zwei Instanzen im Eilverfahren durchgeführt, wo sich der Dienstherr vor Gericht jeweils eine volle Klatsche abholen durfte...danach stand der Dienstherr vor der Frage, ob er sich im Hauptsacheverfahren eine jahrelange Stellenblokade antun will...

--- End quote ---
Wie kann denn sowas durch zwei Instanzen im Eilverfahren gehen? Magst du verraten wielange es sich insgesamt hinzog?

was_guckst_du:
...das Eilverfahren wurde vor dem VG und dem OVG innerhalb von drei Monaten durchgezogen...hätte auch noch schneller gehen können, wenn die Gegenseite nicht jeweils ihre Fristen voll ausgeschöpft bzw. Fristverlängerung beantragt hätte...

xap:
Rein aus Interesse, wie sähe ein Kuhhandel aus? Was ist das möglich? Goldener Handschlag oder was muss man sich darunter vorstellen? Ein Kugelschreiber wird es ja vermutlich nicht gewesen sein.

2strong:
Man bietet dem Kläger eine andere Beförderungsmöglichkeit an. Das kann man auch bereits im laufenden Auswahlverfahren machen, wenn man erkennt, dass die beabsichtigte Stellenbesetzung andernfalls problematisch werden könnte.

was_guckst_du:
..so ähnlich ist es gelaufen...ich zog meine Bewerbung zurück und im Gegenzug erhielt ich die rückwirkende Einweisung in eine andere A13 Stelle...als "Zückerchen obendrauf" bekam ich sechs Monate rückwirkend und bis zur Beförderung den Unterschiedsbetrag A13 zu A12 als Zulage...die Beförderung erfolgte drei Monate später gemeinsam mit der "Konkurrentin" im Streitverfahren...

..als freigestellter PR war mir die Stelle selbst egal.... 8)

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