Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Prot.Erkl. Nr. 5:
Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter."
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Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.