Autor Thema: Justiz 9b  (Read 5693 times)

TVLfan

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #15 am: 25.01.2022 16:14 »
Und wenn die Gruppen/Teamleiterfunktion auch in der Arbeitsplatzbeschreibung steht? Wie siehst du das?

Es kommt bei der Eingruppierung zum Glück niemals darauf an, wie irgendeine kompetenzbefreite Dienststelle tarifliche Begriffe auslegt.

Du bist aufgrund der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale eingruppiert, nicht aufgrund der Bezeichnung bestimmter Tätigkeiten durch den Arbeitgeber.

Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?


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Antw:Justiz 9b
« Antwort #16 am: 25.01.2022 16:28 »
Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?

Richtig. Dies hat aber keine zwingenden tariflichen Auswirkungen. Erst wenn die tariflichen Voraussetzungen - siehe dazu der Hinweis auf die Protokollerklärungen von Tina - erfüllt sind, bist du auch Gruppenleiter im tariflichen Sinne und bist ensprechend eingruppiert.

Beispielsweise könnte man auch mich zum Gruppenleiter bestellen. Da ich aber nicht im Bereich der Justiz beschäftigt bin, hätte es keine tariflichen Auswirkungen.

TVLfan

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #17 am: 25.01.2022 16:45 »
Das ist klar. Aber ich sehe es so, dass in der Geschäftsstellenordnung steht, dass der Geschäftsleiter einen Gruppenleiter bestellen kann. Wenn er also einen Gruppenleiter bestellt, bin ich Gruppenleiter. Er müsste also keinen bestellen, wenn er z.B. der Meinung ist, dass die Gruppe zu klein ist. Oder?

Richtig. Dies hat aber keine zwingenden tariflichen Auswirkungen. Erst wenn die tariflichen Voraussetzungen - siehe dazu der Hinweis auf die Protokollerklärungen von Tina - erfüllt sind, bist du auch Gruppenleiter im tariflichen Sinne und bist ensprechend eingruppiert.

Beispielsweise könnte man auch mich zum Gruppenleiter bestellen. Da ich aber nicht im Bereich der Justiz beschäftigt bin, hätte es keine tariflichen Auswirkungen.

Ok. Dann ist ja alles klar. Ich arbeite im Bereich der Justiz, lol. ;D   
Ich werde vom Ausgang des Verfahrens berichten, falls es Jemanden interessiert.

Viele Grüße

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #18 am: 26.01.2022 07:59 »
Ok. Dann ist ja alles klar. Ich arbeite im Bereich der Justiz, lol. ;D   
Ich werde vom Ausgang des Verfahrens berichten, falls es Jemanden interessiert.

Viele Grüße

Habe ich schon verstanden. Wollte nur verdeutlichen, dass es nicht ausreicht, dass der AG ein Etikett auf etwas aufklebt, es muss auch das passende drin sein. Also nicht nur Gruppenleiter nennen, sondern auch die tariflich notwendigen Tätigkeiten übertragen.

Ausgang des Verfahrens interessiert mich, bitte gerne berichten.

TVLfan

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #19 am: 26.01.2022 08:23 »
Alles klar. Dein Beispiel war gut.  8)

Danke

Fragmon

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #20 am: 01.02.2022 09:11 »
Das ist das was ich die ganze Zeit sagen möchte, es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber (eventuelle sogar unwillentlich) einen tariflich festgelegten Begriff im organisatorischen Sinn nutzt.

Lo sa

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #21 am: 01.02.2022 12:33 »
Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Prot.Erkl. Nr. 5:
Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter."
.......

Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.



TVLfan

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #22 am: 02.02.2022 11:40 »
Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Prot.Erkl. Nr. 5:
Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter."
.......

Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.

Hi. Die Tätigkeiten werden ausgeübt.

Grüße

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #23 am: 02.02.2022 12:47 »
Dann stellt sich doch nur die Frage, ob er als Gruppenleiter obiges ausführt. Wenn ja, ist derjenige auch in 9b eingruppiert, weil die Merkmale erfüllt sind.

Das ist so nicht korrekt. Es kommt darauf an, ob die Tätigkeiten übertragen wurden. Was tatsächlich gemacht wird ist tariflich ohne Bedeutung.

Lo sa

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Antw:Justiz 9b
« Antwort #24 am: 02.02.2022 12:57 »
Er schrieb, dass ihm der Gruppenleiter übertragen wurde. Weiterhin übt er die im Tätigkeitsmerkmal genannten Aufgaben aus, die nur ein Gruppenleiter ausüben darf, sonst gäbe es eine andere Organisationsform. Gruppenleiter sind in der Justiz kein Muss. Jede Behörde regelt selbst, ob sie solche für nötig hält.