Autor Thema: Rahmenbedingungen Bewerbung  (Read 1291 times)

Cris21

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Rahmenbedingungen Bewerbung
« am: 29.12.2021 21:21 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage in Bezug auf die Bewerbungsregularien im höheren Dienst.
Ich bin derzeit Referent in A13h in einer Bundesoberbehörde. Aufgrund eines unvorhergesehenen Wechsels der Referatsleitung wird in meinem Referat die Referatsleitung (A15) in einer Ausschreibung neu besetzt. Ich möchte mich hierauf gern bewerben.

Nun ist es bei uns so, dass bei einer A15-Stelle nur Beamte in A14 bewerbungsberechtigt sind. In entsprechenden Stellenausschreibungen steht dann bei den zwingenden Anforderungen "Alternativ befinden Sie sich als Beamtin/Beamter in der Laufbahn des höheren Dienstes in der BesGr. A 14 BBesO".

Meine Frage an Euch ist, gibt es hier gesetzliche Rahmenbedingungen, die das vorschreiben oder liegt die Entscheidung bei der Behörde? Die Argumentation der Personalreferates ist, dass man sonst eine Besoldungsgruppe überspringen würde.

Ich bin noch nicht so lange Beamter (vorher Tarifbeschäftigter E14). Meines Erachtens überspringt man ja nichts, da die A15 ja die maximale Bewertung des Dienstpostens darstellt. Somit würde man im Falle einer erfolgreichen Bewerbung in A13 starten und kann dann max. die A15 erreichen. Bei entsprechenden Stellenausschreiben anderer Bundesbehörden ist mir bisher keine vergleichbare Einschränkung des Bewerberkreises aufgefallen. Hier wird i.d.R. lediglich die Laufbahn (höherer Dienst) als Vorrausetzung angegeben.

Danke Euch

One

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Antw:Rahmenbedingungen Bewerbung
« Antwort #1 am: 29.12.2021 21:46 »
Eine rechtliche Grundlage, dass sich nur A 14-Beamte auf A 15 endbewertete Deinstposten bewerben dürfen, ist mir im Bereich der Bundesbeamten nicht bekannt.

Was jedoch üblich ist, dass es behördeninterne Regelungen gibt (z.B. Dienstvereinbarungen, Personalentwicklungskonzept, etc.) die bestimmte Voraussetzungen definieren, die erfüllt sein müssen, damit du auf einen A 15-Dienstposten bewerbungsberechtigt bist. Dies müsstest du selbst in deiner Behörde recherchieren. Im Zweifel kann man auch beim Personalrat nachfragen.

Letztlich dürfte deine Frage jedoch theoretischer Natur sein. Wenn du dich als A 13-Beamter auf einen A 15-Dienstposten bewirbst und es ist im Verfahren auch nur ein A14-Bewerber als Konkurrent, wirst du regelmäßig den kürzeren ziehen, da der A 14-Bewerber sich in einer höherwertigeren Vergleichgruppe befindet und damit die fachlichen Leistungen bzw. die Beurteilungsnoten regelmäßig ggü. deinen dienstlichen Beurteilungsnoten als höherwertig anzusehen sind. Hierzu gibt es grundsätzliche Rechtsprechung des BVerwG im Rahmen von Auswahlentscheidungen.

Wenn du also nicht in einer Kleinstbehörde arbeitest, in welchen es keine Bewerbungskonkurrenz gibt, dürftest du ohnhin gegen einen A 14-Bewerber chancenlos sein.

Asperatus

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Antw:Rahmenbedingungen Bewerbung
« Antwort #2 am: 29.12.2021 21:59 »
Die Einschränkung des Bewerberkreises durch die Behörde liegt in deren Organisationsermessen und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Regelung dazu in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung gibt es nicht, ist aber auch nicht erforderlich.