So pauschal trifft das nicht zu. Die entsprechenden Gemeindeordnungen verbieten - sofern sie es denn tun - grundsätzlich eine Besserstellung gegenüber Landesbeschäftigten, sofern es nicht auf Basis eines Tarifvertrages erfolgt. Die Länder haben ihren Beschäftigten doch jüngst eine Corona-Prämie zukommen lassen bzw. setzen eine solche gerade um.