Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Zulage
Jockel:
--- Zitat von: Johann am 11.01.2022 09:49 --- Außerdem erhöht sich die Chance, dass einige zwischenzeitlich den öD verlassen, verrentet werden oder versterben und nicht auf dem Schirm haben, dass sie trotzdem Anspruch auf die Zahlung haben, was pro Fall auch 1300€ spart.
--- End quote ---
Da in allen diesen Fällen TROTZDEM "von Amts wegen" zu zahlen ist und dafür sogar noch ein höherer Aufwand erforderlich ist (Ermittlungen), ist das Gegenteil der Fall. Die Vorenthaltung entstandener Ansprüche wäre strafbar.
Doso:
In Bayern kommt die Zulage Anfang März. Also für die Angestellten dann gedanklich mit dem Februar Gehalt. So zumindest auf Abrechnung sichtbar.
Pascal121:
RLP hier: Coronaprämie steht auf Abrechnung von Februar, kommt Ende Februar.
MrNice:
Moin,
mich würde mal interessieren, wo in der Tarifeinigung steht, dass die Corona-Prämie von 1.300€ bei Teilzeitbeschäftigten prozentual angerechnet wird. Ich hatte in dem Monat Elternzeit und war nur 65% im Dienst.
Ich will nicht klagen, aber hab auch beim 3. Mal durchlesen des Papiers nicht rauslesen können, wo die Berücksichtigung der Teilzeit zur Prämie festgehalten ist.
Grüße aus RLP.
XTinaG:
In § 2 Abs. 2 Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung
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