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Corona-Zulage
Tiffy:
Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021. ::)
Melvin:
Nur der Vollständigkeit halber: es handelt sich hier nicht um eine Zulage, sondern um eine einmalige Sonderzahlung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, unter denen sie gezahlt wird, und auch ihr Umfang (z. B. bei Teilzeit) sind in den Par. 1 und 2 des TV Corona-Sonderzahlung definiert:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/I._Weitere_Tarifvertraege/03_TV_Corona-Sonderzahlung/TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
egotrip:
--- Zitat von: Tiffy am 30.12.2021 14:28 ---Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021. ::)
--- End quote ---
Nein,...
Die Einmalzahlung soll bis 31.03.2022 ausgezahlt werden, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht auch schon mit der Entgeltabrechnung 12-2021 hätte ausgezahlt werden können.
Tiffy:
"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
egotrip:
--- Zitat von: Tiffy am 30.12.2021 22:32 ---"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
--- End quote ---
Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?
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