Corona-Zulage

Begonnen von Scanner, 30.12.2021 10:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Scanner

Hallo und sorry falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde:

Die Corona-Zulage in Höhe von 1300€ ist angeblich steuerfrei.
Aber müssen denn Sozialabgaben auf den Betrag gezahlt werden?


Melvin

Grundsätzlich nein:
Par. 3 Nr. 11a EStG, 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV

Albeles

Zitat von: Scanner in 30.12.2021 10:49
Hallo und sorry falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde:

Die Corona-Zulage in Höhe von 1300€ ist angeblich steuerfrei.
Aber müssen denn Sozialabgaben auf den Betrag gezahlt werden?

Sie ist aber auch nur Steuerfrei bis zu einem Betrag von 1500€ wer vorher schon Coronaprämien beim selben AG bekommen hat, muß alles über 1500€ versteuern. Egal in welchem Jahr die Prämie gezahlt wurde., alle Summen werden addiert.


Scanner

Danke für eure Antworten.
Ich habe bisher noch keine Corona-Zulagen oder ähnliches erhalten.
Also kann ich mich wohl auf satte 1300€ freuen  8)

Tiffy

Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021.  ::)

Melvin

Nur der Vollständigkeit halber: es handelt sich hier nicht um eine Zulage, sondern um eine einmalige Sonderzahlung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, unter denen sie gezahlt wird, und auch ihr Umfang (z. B. bei Teilzeit) sind in den Par. 1 und 2 des TV  Corona-Sonderzahlung definiert:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/I._Weitere_Tarifvertraege/03_TV_Corona-Sonderzahlung/TV_Corona-Sonderzahlung.pdf

egotrip

Zitat von: Tiffy in 30.12.2021 14:28
Die Zulage soll ja auch 2022 ausgezahlt werden und meines Wissens haben wir derzeit noch 2021.  ::)

Nein,...
Die Einmalzahlung soll bis 31.03.2022 ausgezahlt werden, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht auch schon mit der Entgeltabrechnung 12-2021 hätte ausgezahlt werden können.

Tiffy

"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".

egotrip

Zitat von: Tiffy in 30.12.2021 22:32
"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".

Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?


Melvin

Aufgrund der eindeutigen tariflichen Regelung in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung ("Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellen-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt (Entgelt) für März 2022 ausgezahlt")

und der befristeten Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11a EStG ("Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro")

werden sich wohl nur Unterschiede in den Ländern dahingehend ergeben, ob die Zahlung im Abrechnungsmonat (Ende) Februar oder (Ende) März 2022 erfolgt. Das hängt dann wohl von der Umsetzung der diesbezüglich notwendigen Programmierung bei den Bezügestellen in den Ländern ab.

Und wenn das schon "selbst" Berlin sich so "vorgibt" ;), siehe deren Hinweise unter Ziffer 4.:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/index.php?category=SenFin&issue_no=72&issue_year=2021&send=1

Ansonsten könnte sich bei nicht rechtzeitiger Zahlung (und nicht weiteren "Verlängerung" des § 3 Nr. 11a EStG) die interessante Frage nach Schadensersatz o. ä. (wegen des steuerlichen Nachteils) ergeben oder Grundlage für einen entsprechenden neuen Thread in diesem Forum sein.
Es bleibt also auch im nächsten Jahr spannend. :)

Scanner

Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...

Isi

Zitat von: egotrip in 31.12.2021 07:01
Zitat von: Tiffy in 30.12.2021 22:32
"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".

Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?

Dir ist schon klar, dass in manchen Bundesländern die Tarifeinigung von 2019 erst Januar 2021 umgesetzt wurde?
So gab es z.B. an manchen Stellen in der Maske des Personalverwaltungssystems in BW (Dipsy) die Gehaltsstufe E9a/9b erst im Dezember 2020 vorher wurden individuelle Berechnungen angestellt (oder einfach die alte Regelung der verlängerten Stufenlaufzeiten der "kleinen E9" weiter genutzt).

Auch die Umstellung der Tabellen E zu KR dauerte 3-6 Monate länger als vereinbart.

Die Cornasonderzahlung wird möglicherweise ein ähnliches Schicksal treffen, das halte ich durchaus für realistisch.

H.Imhoff

Zitat von: Scanner in 31.12.2021 17:41
Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...


Ich bin eigentlich fest davon überzeugt, dass das so spät wie nur irgendwie möglich ausgezahlt wird.
Also vermutlich am 31.3.2022.


Blub1

Hat man Anspruch auf die Corona Zulage trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende 2021? Wenn ja, wird die Prämie automatisch ausgezahlt?

Danke!