Autor Thema: [NW] Familienzuschlag Stufe 2 nach Scheidung und erneuter Heirat der Ehefrau  (Read 1441 times)

Alamogordo1973

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Hallo in die Runde,

Ich bin Beamter im Landesdienst NRW. Ich bin geschieden, habe 2 Söhne. Meine Ex-Frau ist in der freien Wirtschaft tätig und bezieht seit Jahren das Kindergeld für unsere gemeinsamen Söhne. Da ich (nur) zum Kindesunterhalt verpflichtet bin, erhalte ich ausschließlich den Familienzuschlag der Stufe 2 für beide Kinder (Zahlkinder).

Nun hat meine Ex-Frau neu geheiratet. Ihr neuer Ehemann ist als Tarifbeschäftigter einer Krankenkasse (öffentl. Dienst) tätig. Auch er kann einen Familienzuschlag der Stufe 2 für Kinder beantragen, da meine Söhne ja in seinem Haushalt, gemeinsam mit meiner Ex-Frau leben.

Da der Familienzuschlag logischerweise nicht doppelt gezahlt werden kann, stellt sich mir nun die Frage, wer für den Bezug des Familienzuschlages der Stufe 2 meiner Söhne berechtigt ist. Bin ich es, als leiblicher Vater, der zum Kindesunterhalt verpflichtet ist (Unterhaltsurkunden liegen vor) oder der neue Ehemann meiner Ex-Frau, bei dem im Haushalt die Kinder leben?

Beide Kinder befinden sich in einer handwerklichen Ausbildung und sind volljährig.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und wünsche Euch schon jetzt ein gesundes Jahr 2022
« Last Edit: 01.01.2022 01:11 von Admin2 »

Max

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Dem Kindergeldberechtigten.

stingmb

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Dem, in dessen Haushalt die Kinder leben.