Autor Thema: Verfügungszeit von vor der Elternzeit  (Read 2032 times)

Sunwave

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Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« am: 09.03.2022 13:19 »
Hallo,
nach meiner Elternzeit habe ich wieder als Erzieherin angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit war ich im Beschäftigungsverbot. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging, hatte ich noch Überstunden im Bereich "Vorbereitungs-/Verfügungszeit" (dies wird bei uns klar getrennt). Jetzt heißt es, diese verfallen und dürfen nicht mitgenommen werden in die Zeit jetzt nach der Elternzeit. Kennt sich da jemand aus, ob dies rechtlich korrekt ist oder hatte den gleichen Fall bei sich?

DiVO

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #1 am: 09.03.2022 14:23 »
Mit welcher Begründung sollen diese verfallen?

Sunwave

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #2 am: 09.03.2022 14:51 »
Es wird gesagt, wir hätten auf unsere Zeiten achten sollen, wir sollen eigentlich keine Überstunden in der Vorbereitungszeit machen. Und sonst heißt es nur, das ist halt so und selbst meine Leitung bekommt keine Begründung oder Erklärung.

Lars73

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #3 am: 09.03.2022 14:57 »
Sind es denn Überstunden (d.h. angeordnet vom Arbeitgeber) oder Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto?
Soweit es sich um Plusstunden handelt was ist zum Verfall von Stunden in der Dienstvereinbarung geregelt?
Wie lang war die Elternzeit?

Sunwave

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #4 am: 09.03.2022 15:31 »
Es sind Plusstunden keine angeordneten Überstunden.
In meinem Arbeitsvertrag finde ich dazu nichts.
Die Elternzeit ging genau 1 Jahr lang.

Organisator

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #5 am: 09.03.2022 15:32 »
Soweit es sich um Plusstunden handelt was ist zum Verfall von Stunden in der Dienstvereinbarung geregelt?

Sunwave

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #6 am: 09.03.2022 15:35 »
Ich hab keine Ahnung, ich weiß nicht einmal, wo ich eine Dienstvereinbarung finden soll...wir haben einen Arbeitsvertrag und sonst gelten die Bestimmungen der EKD.

Organisator

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Antw:Verfügungszeit von vor der Elternzeit
« Antwort #7 am: 09.03.2022 16:10 »
Ich hab keine Ahnung, ich weiß nicht einmal, wo ich eine Dienstvereinbarung finden soll...wir haben einen Arbeitsvertrag und sonst gelten die Bestimmungen der EKD.

Dann würde ich mich mal auf die Suche begeben, schließlich sind dort für dich wichtige Regelungen enthalten!