Zeitzuschläge bei Wochenend- und Feiertagsarbeit gem. § 8 TV-L

Begonnen von Ukkat, 04.01.2022 18:31

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Ukkat

Hallo zusammen,

im Rahmen meiner Tätigkeit gehören Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten zum seltenen Fall, aber sie kommen ca. 1-2x jährlich vor. In Bayern ist z. B. der 06.01. ein gesetzlicher Feiertag.
Wenn ich da beispielhaft 1 Stunde arbeiten muss, versteh ich § 8 Abs. 1d TV-L so, dass ich dann auf meinem Arbeitszeitkonto 1 h + 0.35 * 1 h = 1,35 h als Gutschrift erhalte. Ist dies korrekt?

Bei einer Arbeit am Sonntag erhalte ich dann für 1 h Arbeit 1,25 h als Gutschrift.

Aber wie verhält sich das am Samstag in der Zeit vor 13 Uhr? Greift hier Abs. 1a als "Überstunden"?

Vielen Dank im Voraus!

XTinaG

Sofern ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist, ist das korrekt, sofern Du es verlangst. Ansonsten nicht.

Wenn es sich um Überstunden handelt, ja, sonst nicht.

Ukkat

Ja das habe ich schon mitbekommen, dass man das aktiv einfordern muss. Automatisch bekommt man nichts.

Danke für die Info!

XTinaG

Nein, es geht vielmehr darum, daß eine Buchung auf dem Arbeitszeitkonto nur dann statthaft ist, wenn der Beschäftigte es verlangt. Ansonsten ist finanziell auszugleichen.