Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Tätigkeit gehören Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten zum seltenen Fall, aber sie kommen ca. 1-2x jährlich vor. In Bayern ist z. B. der 06.01. ein gesetzlicher Feiertag.
Wenn ich da beispielhaft 1 Stunde arbeiten muss, versteh ich § 8 Abs. 1d TV-L so, dass ich dann auf meinem Arbeitszeitkonto 1 h + 0.35 * 1 h = 1,35 h als Gutschrift erhalte. Ist dies korrekt?
Bei einer Arbeit am Sonntag erhalte ich dann für 1 h Arbeit 1,25 h als Gutschrift.
Aber wie verhält sich das am Samstag in der Zeit vor 13 Uhr? Greift hier Abs. 1a als "Überstunden"?
Vielen Dank im Voraus!