Autor Thema: Eingruppierung TVL  (Read 2482 times)

Lambert

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Eingruppierung TVL
« am: 06.01.2022 07:04 »
Hallo zusammen,

ich bin der Entgeltgruppe E 11, Stufe 6 eingruppiert und erhalte eine dynamische Zulage von derzeit 379,22€.
Bei meiner über 15 Jahre alten Tätigkeitsdarstellung stellte nun heraus, dass ich in die Entgeltgruppe 12, Stufe 5
eingruppiert werden müsse. Der Zuschlag würde dann aber wegfallen. Dies bedeutet, dass ich monatlich 6,23€ mehr verdiene. Allerdings würde sich die Jahressonderzahlung von 74,35% auf 46,47% verringern.
Somit würde ich insgesamt weniger verdienen.

Frage: Müsste ich dann nicht in die Entgeltgruppe E 12, Stufe 6 eingruppiert werden?

Weiterhin erhielt ich die Auskunft, dass die derzeitige Zulage keinen Einfluss auf die VBL habe.
Frage: Ist dies wirklich so?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!

Viele Grüße
Lambert


XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #1 am: 06.01.2022 07:08 »
Seit wann ist die maßgebliche Tätigkeit auszuüben? Welche Umstände lagen der Aufnahme dieser Tätigkeit zugrunde?

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #2 am: 06.01.2022 07:24 »
Seit wann ist die maßgebliche Tätigkeit auszuüben?

2018

Welche Umstände lagen der Aufnahme dieser Tätigkeit zugrunde?

Die Tätigkeit wurden mir als zusätzliches Projekt übergeben und liegt nun dauerhaft bei mir.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #3 am: 06.01.2022 07:31 »
Also wurde vor drei Jahren eine Tätigkeit übertragen, die mutmaßlich zur Höhergruppierung in E12 führte. In welcher Stufe der E11 warst Du zu diesem Zeitpunkt?

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #4 am: 06.01.2022 07:45 »
E11 Stufe 6

Anstatt der E12 habe ich damals die Zulage bekommen.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #5 am: 06.01.2022 07:54 »
Also bist Du seitdem in E12/5 eingruppiert. Die Eingruppierung ist nicht dem Willen der Arbeitsvertragsparteien unterworfen. Man kann nicht anstatt der korrekten Entgeltgruppe eine Zulage erhalten.

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #6 am: 06.01.2022 07:59 »
Die damalige Überprüfung der TD ergab keine Eingruppierung in E12. Stattdessen erhielt ich eine Zulage.
Eine erneute Prüfung ergab nun, dass es doch die E12 sein müsse.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #7 am: 06.01.2022 08:12 »
Nicht "stattdessen". Du erhieltst aus irgendwelchen gründen eine Zulage. In einem Zusammenhang zur Eingruppierung steht sie nicht.

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #8 am: 06.01.2022 08:41 »
o.k.

dann liegt es jetzt an mir ob ich in die E12 / 5 wechseln möchte (den Verlust in Kauf nehme) und in 5 Jahren in Stufe 6 komme oder in E11 / 6 mit Zulage bleibe.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #9 am: 06.01.2022 08:43 »
Nein. Wie bereits ausgeführt, bist Du seit der maßgeblichen Tätigkeitsänderung in E12/5 eingruppiert.

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #10 am: 06.01.2022 09:39 »
Habe noch einmal nachgeschaut.
Da damals eine Höhergruppierung in E12 nicht möglich war, erhielt ich diese "dynamische und unwiderrufliche" Zulage, um zukünftige Wechsel zu einer anderen Dienststelle entgegen zu wirken.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #11 am: 06.01.2022 09:42 »
Höhergruppierungen sind nie möglich oder nicht möglich. Eine Höhergruppierung findet ganau dann statt, wenn eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit vereinbart wird, die zur Höhergruppierung führt. Das ist völlig unabhängig von irgendwelchen Bindungszulagen.

Lambert

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #12 am: 06.01.2022 09:58 »
Besten Dank!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #13 am: 06.01.2022 15:49 »
Du kommst dann 2023 in die Stufe 6
Klingt doch überschaubar.
Solltest aber damit warten, diese Forderung zu stellen, bis deine JSZ vom AG nicht zurückgefordert werden kann.