Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Lambert:
Habe noch einmal nachgeschaut.
Da damals eine Höhergruppierung in E12 nicht möglich war, erhielt ich diese "dynamische und unwiderrufliche" Zulage, um zukünftige Wechsel zu einer anderen Dienststelle entgegen zu wirken.
XTinaG:
Höhergruppierungen sind nie möglich oder nicht möglich. Eine Höhergruppierung findet ganau dann statt, wenn eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit vereinbart wird, die zur Höhergruppierung führt. Das ist völlig unabhängig von irgendwelchen Bindungszulagen.
Lambert:
Besten Dank!
WasDennNun:
Du kommst dann 2023 in die Stufe 6
Klingt doch überschaubar.
Solltest aber damit warten, diese Forderung zu stellen, bis deine JSZ vom AG nicht zurückgefordert werden kann.
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