Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
XTinaG:
Also bist Du seitdem in E12/5 eingruppiert. Die Eingruppierung ist nicht dem Willen der Arbeitsvertragsparteien unterworfen. Man kann nicht anstatt der korrekten Entgeltgruppe eine Zulage erhalten.
Lambert:
Die damalige Überprüfung der TD ergab keine Eingruppierung in E12. Stattdessen erhielt ich eine Zulage.
Eine erneute Prüfung ergab nun, dass es doch die E12 sein müsse.
XTinaG:
Nicht "stattdessen". Du erhieltst aus irgendwelchen gründen eine Zulage. In einem Zusammenhang zur Eingruppierung steht sie nicht.
Lambert:
o.k.
dann liegt es jetzt an mir ob ich in die E12 / 5 wechseln möchte (den Verlust in Kauf nehme) und in 5 Jahren in Stufe 6 komme oder in E11 / 6 mit Zulage bleibe.
XTinaG:
Nein. Wie bereits ausgeführt, bist Du seit der maßgeblichen Tätigkeitsänderung in E12/5 eingruppiert.
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