Autor Thema: Eingruppierung IT  (Read 12285 times)

Mazz89

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Eingruppierung IT
« am: 06.01.2022 08:24 »
Hallo liebes Forum,

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Ich arbeite seit 11/2020 als, laut Arbeitsvertrag "IT Informatiker", im ÖD und werde nach TVöD VKA 9b Stufe 2 bezahlt. Die Stelle wurde auch als 9b ausgeschrieben und wohl auch so bewertet.
Zusammen mit meinem alteingesessenen Kollegen bilden wir hier unsere 2 Mann IT Abteilung. Wir bestehen aus ca. 40 kaufmännischen und 100 gewerblichen Angestellten.
Mein offizielles Aufgabenfeld kann ich leider nicht wiedergeben, da mir keine Tätigkeitsbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung bekannt ist.
Das was ich den ganzen Tag also mache sind die für mein Verständnis typischen Aufgaben eines IT-Systemadministrators in einer Firma. Vom einfachen PC aufbauen bis zur Netzwerkstrukturplanung, Telefonanlage , virtuelle Serverlandschaft, einfach alles. Und ich mache das alles selbst, Dienstleister haben wir nur zur Beschaffung der Hardware bzw. Software.
Organisatorisch haben ich einen Vorgesetzen, dieser ist aber einer anderen Abteilung zugehörig und ist meiner Ansicht nach nur mein disziplinarischer Vorgesetzter. Fachlich kann er es nicht sein, da er keinerlei Kenntnisse über IT hat, die über den privaten Sektor hinausgehen.
Mir werden von Ihm auch keine Aufgaben übergeben, ich bin für alles selbständig verantwortlich und muss mir selbst einen Kopf machen, wie es mit der Technik etc. die nächsten Jahre weitergeht.

So, jetzt zur eigentliche Frage:

Ich weiß nicht so recht wie ich weiter verfahren soll. Ich bin der Meinung dass nach einer vollständigen Beschreibung meiner Tätigkeiten mehr als eine 9b rauskommen müsste.
Gibt es hier im Forum eventuell andere IT'ler welche ihre Meinung zu dieser Situation kund geben könnten?
Mich stört vor allem das nicht vorhanden sein eines richtigen Fachlichen Vorgesetzen.

Anträge auf Höhergruppierung gibt es ja nicht, wäre dann ein Antrag auf eine neune Stellenbewertung richtig?
Ich bin was TVöD betrifft leider absolut unerfahren.

Vielen Dank


Öffdler

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #1 am: 06.01.2022 09:14 »
Guten Morgen,

dazu wäre zunächst zu klären, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Wie ist denn der AG seinen Pflichten nach § 2 NachwG nachgekommen?

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #2 am: 06.01.2022 09:31 »
Laut Arbeitsvertrag: "... wird als IT Informatiker beschäftigt.
Die Übertragung anderer Tatigkeiten bleibt vorbehalten."

mehr steht da nicht in Bezug auf § 2 NachwG Abs. 1 Satz 5

Habe ansonsten nur noch die damalige Stellenausschreibung gefunden. Aber die hat nichts mit der Realität zutun.

Kat

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #3 am: 06.01.2022 09:37 »
Die Realität ist egal, es gelten die Aufgaben, die dir dauerhaft übertragen worden sind.

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #4 am: 06.01.2022 09:40 »
Das habe ich schön öfter gelesen. Aber wie gesagt, ich habe keine Tätigkeitsbeschreibung. Nur die Informationen aus der Stellenausschreibung.
Und so wie ich erfahren habe, besitzt niemand im Unternehmen eine Stellenbeschreibung,

veeam

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #5 am: 06.01.2022 10:36 »
Dann fordere deine Stellenbeschreibung an. Irgendwie wird man ja auf die Bewertung nach EG9b gekommen sein. Das wird man wohl kaum würfeln. -Auch wenn man das so manches Mal vermuten mag.

Ansonsten ist noch zu sagen, dass Informatiker kein inflationärer Begriff, sondern eine Bezeichnung für Menschen mit entsprechendem Studium ist. Erfordern die auszuübenden Tätigkeiten eine persönliche Qualifikation in Form eines "Informatiker" entsprechen die Tätigkeiten mindestens der EG10 Fallgruppe 1. Daher bitte darauf achten, ob und wer mit diesen Begrifflichkeiten um sich wirft.

Eine Stellenbeschreibung ist insofern auch wichtig, als das man eigenmächtiger Tätigkeitsabweichung auch eine Abmahnung riskiert. Ohne eine Stellenbeschreibung ist alles was Du täglich machst, irrelevant.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #6 am: 06.01.2022 10:59 »
Es ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Hinter "Informatiker" kann sich alles verbergen. Deshalb lassen sich weder Schlüsse auf die Eingruppierung ziehen noch wäre das eine hinreichende Angabe zur Erfüllung der Nachweispflicht.

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #7 am: 06.01.2022 11:07 »
Dann werde ich weiter versuchen an die Stellenbeschreibung zu kommen. Bis jetzt wurde immer gesagt es gibt keine.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #8 am: 06.01.2022 11:09 »
Die Stellenbeschreibung bringt dir auch nichts. Du benötigst deine auszuübenden Tätigkeiten.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #9 am: 06.01.2022 11:10 »
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #10 am: 06.01.2022 11:25 »
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

Ich glaube dass trifft die Sache ziemlich genau.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #11 am: 06.01.2022 11:25 »
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

Ja... Vermutlich hat wirklich irgendeiner gewürfelt oder nach dem folgenden gehandelt: "haben wir schon immer so gemacht"

tv-landschaft

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #12 am: 06.01.2022 14:29 »
Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #13 am: 06.01.2022 15:40 »
Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.
Das ist die Vorgehensweise.

Flankieren würde ich es mit einer konkreten Ansage in Form einer Zahl, was du verdienen möchtest und für welches Geld du bleiben würdest.
Zur Belustigung halt noch mit nem Gehaltsspiegel aus den einschlägigen Zeitschriften / Webseiten um zu zeigen, dass du kein Spinner mit deiner Forderung bist.

Wenn dann die verzweifelten Personaler behaupten, dass das TV das nicht hergibt, zeigen ihnen den Finger der Hand und erklären ihnen, dass das gelogen ist, sie müssen nur wollen.

Zweite Flankierung: Bewerbungsunterlagen fertigstellen.

Wenn ein AG nicht gewillt ist, dass Geld was ich (marktgerecht) haben möchte, zu zahlen, dann darf ich auch nicht gewillt sein, dort zu arbeiten.


xap

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #14 am: 07.01.2022 07:58 »
Auch wenn es im tariflichen Kontext nur bedingt eine Rolle spielt, besitzt der TE eigentlich ein abgeschlossenes Informatikstudium oder ist er ein ausgebildeter Fachinformatiker? Mich würde es erheblich wundern, wenn man ein mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Studium vorweisen kann und dann in einen Arbeitsverhältnis einsteigt welches mit E9b (ob korrekt sei mal dahingestellt) vergütet wird. Für einen Fachinformatiker wäre das hingegen nicht so abwegig (und auch nicht so wenig Geld). Allerdings kann auch ein Fachinformatiker natürlich >EG10 verlangen und auch erhalten.