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Eingruppierung IT

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Mazz89:
Hallo liebes Forum,

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Ich arbeite seit 11/2020 als, laut Arbeitsvertrag "IT Informatiker", im ÖD und werde nach TVöD VKA 9b Stufe 2 bezahlt. Die Stelle wurde auch als 9b ausgeschrieben und wohl auch so bewertet.
Zusammen mit meinem alteingesessenen Kollegen bilden wir hier unsere 2 Mann IT Abteilung. Wir bestehen aus ca. 40 kaufmännischen und 100 gewerblichen Angestellten.
Mein offizielles Aufgabenfeld kann ich leider nicht wiedergeben, da mir keine Tätigkeitsbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung bekannt ist.
Das was ich den ganzen Tag also mache sind die für mein Verständnis typischen Aufgaben eines IT-Systemadministrators in einer Firma. Vom einfachen PC aufbauen bis zur Netzwerkstrukturplanung, Telefonanlage , virtuelle Serverlandschaft, einfach alles. Und ich mache das alles selbst, Dienstleister haben wir nur zur Beschaffung der Hardware bzw. Software.
Organisatorisch haben ich einen Vorgesetzen, dieser ist aber einer anderen Abteilung zugehörig und ist meiner Ansicht nach nur mein disziplinarischer Vorgesetzter. Fachlich kann er es nicht sein, da er keinerlei Kenntnisse über IT hat, die über den privaten Sektor hinausgehen.
Mir werden von Ihm auch keine Aufgaben übergeben, ich bin für alles selbständig verantwortlich und muss mir selbst einen Kopf machen, wie es mit der Technik etc. die nächsten Jahre weitergeht.

So, jetzt zur eigentliche Frage:

Ich weiß nicht so recht wie ich weiter verfahren soll. Ich bin der Meinung dass nach einer vollständigen Beschreibung meiner Tätigkeiten mehr als eine 9b rauskommen müsste.
Gibt es hier im Forum eventuell andere IT'ler welche ihre Meinung zu dieser Situation kund geben könnten?
Mich stört vor allem das nicht vorhanden sein eines richtigen Fachlichen Vorgesetzen.

Anträge auf Höhergruppierung gibt es ja nicht, wäre dann ein Antrag auf eine neune Stellenbewertung richtig?
Ich bin was TVöD betrifft leider absolut unerfahren.

Vielen Dank

Öffdler:
Guten Morgen,

dazu wäre zunächst zu klären, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Wie ist denn der AG seinen Pflichten nach § 2 NachwG nachgekommen?

Mazz89:
Laut Arbeitsvertrag: "... wird als IT Informatiker beschäftigt.
Die Übertragung anderer Tatigkeiten bleibt vorbehalten."

mehr steht da nicht in Bezug auf § 2 NachwG Abs. 1 Satz 5

Habe ansonsten nur noch die damalige Stellenausschreibung gefunden. Aber die hat nichts mit der Realität zutun.

Kat:
Die Realität ist egal, es gelten die Aufgaben, die dir dauerhaft übertragen worden sind.

Mazz89:
Das habe ich schön öfter gelesen. Aber wie gesagt, ich habe keine Tätigkeitsbeschreibung. Nur die Informationen aus der Stellenausschreibung.
Und so wie ich erfahren habe, besitzt niemand im Unternehmen eine Stellenbeschreibung,

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