Autor Thema: Eingruppierung IT  (Read 12214 times)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #15 am: 07.01.2022 08:49 »
Auch wenn es im tariflichen Kontext nur bedingt eine Rolle spielt,
Nein! Es spielt nicht mal bedingt, sondern überhaupt keine Rolle.
Ein ITler benötigt alleine gründliche und vielseitige Fachkenntnisse als Einstieg ins Tarifsystem, er benötigt noch nicht mal einen Hauptschulabschluß um Tätigkeiten der EG13 auszuüben und bezahlt zu bekommen.

xap

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #16 am: 07.01.2022 08:57 »
Ich kenne deine Meinung, die spielt aber im Kontext meiner Frage keine Rolle.

Und wenn im Ausschreibungstext ein Studium (ausschließlich) gefordert wird, dann spielt auch das Studium sehr wohl eine Rolle.

Aber wie gesagt, mich interessiert die Ausbildung des TE.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #17 am: 07.01.2022 09:25 »
Dann verwirre doch nicht die Menschen mit falschen aussagen bzw. Andeutungen, denn die Ausbildung spielt tariflich niemals eine Rolle.
Sie spielt nur eine Rolle im Kopf der Beamtenkalkrieselnden und der depperten Personalern, da allerdings noch immer eine zu große.
Und ja, ich habe mich auch schon gefragt, was dahinter steht, wenn jemand mit BSC sich mit 9b einstellen lassen würde.

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #18 am: 07.01.2022 09:59 »
Aber wie gesagt, mich interessiert die Ausbildung des TE.

Ich habe eine in 2017 abgeschossene Berufsausbildung als Fachinformatiker Systemintegration.
Davor zwar auch mal bis zum 5. Semester Informatik Studiert, aber das wollte nicht so richtig.  :o

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #19 am: 07.01.2022 10:13 »
Dann ist die größte Hürde, den depperten Personalern einzuhämmern, dass sie dir eine EG10+ geben dürfen.
Auch ohne das Konstrukt sonstiger Beschäftigter zu bemühen.

Mazz89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #20 am: 07.01.2022 10:21 »
Ich werde es erstmal damit versuchen meine gesamten Tätigkeiten niederzuschreiben. Dann soll die Perso das mal mit dem vergleichen, was damals zur Bewertung an extern gegeben wurde und die EG9b rauskam. Wobei ich so langsam glaube, das ist nie passiert.

Mein Vorgänger und mein Kollege mussten ihre Stelle damals wohl selbst beschreiben, da kam dann eine EG8 raus.
So richtig sehe ich nicht durch was hier läuft.
« Last Edit: 07.01.2022 10:31 von Mazz89 »

superbraz

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #21 am: 10.01.2022 07:50 »
Grüße - hab den Beitrag leider erst gerade gesehen, aber vielleicht kann ich dir auch etwas weiter helfen.
Befinde mich in einer ähnlichen Situation, die Größe der Verwaltung ist wohl auch ähnlich.
Der Unterschied ist, dass ich noch mit externen Dienstleistern zusammen arbeite - ich denke dies tust du auch, nur nicht bewusst ;)
Meine Stellenbeschreibung habe ich nach und nach anpassen lassen, die letzte Anpassung versuche ich nun seit ca. einem Jahr "durchzusetzen".
Bei der Ausarbeitung dieser hatte mir damals @WasDennNun als auch @Spid unter die Arme gegriffen, denn als IT´ler ist man eben kein Personaler und kennt die Möglichkeiten / Begriffe / Formulierungen für entsprechende Tätigkeiten.

Zum Thema "Ich mache alles selbst" kann ich dir sagen: das ist nicht gut für deine Verhandlungen ^^
So doof es klingt, aber wenn du externen Dienstleistern weisungsbefugt bist, ist das höher Bewertet, als wenn du alles alleine machst. Zumal das Arbeitspensum für einen ganz allein schon echt sehr umfangreich ist.

Die Eingruppierungen im Bereich IT gehen von E6 bis E13 - hier macht jeder AG im öD so ein wenig, was er / sie für richtig hält.

Ich persönlich bin mehr oder weniger in die Stelle hinein gewachsen, über die Jahre. Daher war ich auch immer bemüht, mehr zu bekommen, wenn es mehr an Arbeti / Verantwortung wurde.

Von E8, E9a über E10 (aktuell) kämpfe ich, wie gesagt, seit über einem Jahr um die E11.
Diese begründet sich durch die Weisungsbefugnis gegenüber den externen Dienstleistern, da dies einer Art Vorgesetztenstellung gleicht.

Aktuell wird die neue, von mir eingereichte, Stellenbeschreibung durch einen externen Dienstleister bewertet.

Eine entsprechende Formulierung für deinen Antrag / die Erstellung deiner Stellenbeschreibung kann ich dir gern schicken, wenn du Interesse hast > PN!

ITmitarbeiter

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #22 am: 10.01.2022 14:36 »
Anträge auf Höhergruppierung gibt es ja nicht, wäre dann ein Antrag auf eine neune Stellenbewertung richtig?
Antrag auf "Überprüfung des Eingruppierung". Nicht Antrag auf Höhergruppierung...  ;)
Ansonsten ist es bei den IT-Eingruppierungen völlig egal was du gelernt oder studiert hast.

Aber was soll ich sagen, ich habe als gelernter ITler mit EG4 angefangen, nach 5 Jahren dann EG5!
Nach einem gefühlt "ewigen" Kampf, wurde meine Stelle durch einen externen Dienstleister dann mit EG8 bewertet. Mein IT-Kollege hat dagegen nur die EG6 bekommen...

Diese IT-Bewertungen streuen schon sehr, aber ich bin erstmal mit der EG8 zufrieden. Irgendwann ist man nach den vielen Jahren auch innerlich ausgebrannt.

citizen

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #23 am: 13.01.2022 09:58 »
Hallo,
ich hatte (als die neue Entgeltordnung für die IT in Kraft trat) das Vergnügen, mir selbst eine Stellenbeschreibung bauen zu dürfen, indem ich eine Zeit lang (ca. 3 Monate) alle Tätigkeiten niederschrieb und diese dann zusammengefasst, prozentual gewichtet, tabelliert habe. Ein externer Stellenbewerter stellte dann fest, dass mir fortan 4 EG's mehr zustanden. Hinweis: 2016/2017 wurden die IT-Stellen neu bewertet wegen der neuen Entgeltordnung, was (hoffentlich) für die meisten IT'ler zu einer Verbesserung der Bezahlung geführt haben dürfte.

Das Festhalten der täglichen Tätigkeiten würde ich auch dir empfehlen, da es am Ende vermutlich ohnehin darauf hinausläuft, wenn du ernsthaft mehr willst.
Natürlich ist es hilfreich, sich die Entgeltordnung und diverse Kommentierungen hierzu zu Gemüte zu führen, allein schon, um die richtigen Worte für die Prozessbeschreibungen zu haben.
Ich finde die "Definitionen und Kommentierungen für Beschäftigte in der Informationstechnik" vom Bundesverwaltungsamt hier ganz gut.

Ohne Studium bist du aber mit 9b ziemlich korrekt bezahlt, wenn du erst 2017 angefangen hast. Für eine höhere EG hättest du schon mindestens vor 2014 die gleichen Aufgaben erfüllen müssen, die die selben sind, die (eigentlich) ein Hochschulstudium voraussetzen. Das nennt man dann wohl Berufserfahrung...
Aber hey, wenn du unzufrieden bist, sollte sich bei der Arbeitsmarktlage ziemlich einfach was besser bezahltes finden lassen. Im ÖD ist man da doch ziemlich unbeweglich und abhängig vom Wohlwollen der Führung.
Also entweder Geduld oder Aktion.
Ich wünsche alles Gute!!!

lotuzeuz

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #24 am: 20.01.2022 12:20 »
Am besten verlässt du den öD...

ich habe wie du eine Ausbildung zum FiSi gemacht, dann mit EG7 gestartet, nach 1 Jahr EG8.. dnan nach Stellenbewertung E9a. Direkt nach der Ausbildung (18 Monate statt 3 Jahre) habe ich dann noch nebenbei Wirtschaftsinfo studiert (Bachelor), da bei uns eine neue Stelle geschaffen worden ist, die ein Studium "voraussetzt". Für die Zeit wurde mir dann (das war Anfang 18-letztes Jahr) die E9A mit Zulage E11 gezahlt. Die Stelle ist E12 bewertet, allerdings regt sich da bei uns nix....

Sobald ich mit dem Master fertig bin bin ich da weg.. die Grundvoraussetzungen sind da, aber mir ist das alles zu langwierig und nervig -> PS: Fast alle Mitstudis haben nach dem Studium mehr verdient.. bei oft auch super Bedingungen.!!

Edit: Hab auch erst 7 Semester Info an einer Tu studiert, aber nebenbei mich eher um andere Dinge gekümmert als ums studieren (hatte ein Unternehmen gegründet). Interessant, dass es doch nicht nr mir so ergangen ist.

Platten

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #25 am: 25.01.2022 10:57 »
Aber was soll ich sagen, ich habe als gelernter ITler mit EG4 angefangen, nach 5 Jahren dann EG5!
Nach einem gefühlt "ewigen" Kampf, wurde meine Stelle durch einen externen Dienstleister dann mit EG8 bewertet. Mein IT-Kollege hat dagegen nur die EG6 bekommen...

Diese IT-Bewertungen streuen schon sehr, aber ich bin erstmal mit der EG8 zufrieden. Irgendwann ist man nach den vielen Jahren auch innerlich ausgebrannt.

Landkreis Uckermark? In anderen Regionen Deutschlands wird das recht knapp mit dem zufrieden leben..

Steffen89

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #26 am: 27.01.2022 11:39 »
Hallo,

ich würde mich einfach mal an das Thema anhängen.
Erstmal die Fakten:
-Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme (Arbeit ging dann ständig mehr Richtung IT)
-zuletzt 3 Jahre als IT-Administrator in einer Firma angestellt
-Seit 09/2021 angestellt bei einem Landkreis in Ostdeutschland (ca. 130.000 Einwohner)
- TVöD VKA 9B Stufe 3 als Administrativer Fachanwendungsbetreuer

Jetzt sollen mir höherwertige Aufgaben übertragen werden. Mein Amtsleiter sagte mir aber, dass ich laut Entgeldordnung nicht nach der 10 bezahlt werden kann, da ich nicht studiert habe.

Wenn ich das hier aber richtig gelesen habe, ist mein Bildungsgrad in diesem Fall ja egal, solange meine Tätigkeitsbeschreibung dahin gehend geändert wird, dass die Stelle eine 10 rechtfertigt.

Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #27 am: 27.01.2022 11:42 »
§ 12 TVÖD

superbraz

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #28 am: 27.01.2022 13:09 »
bin der gleichen Auffassung - Stellenbeschreibung > EG, unabhängig deiner Ausbildung - gerade im IT Bereich, da hier meist auch Fähigkeiten autodidaktisch angeeignet werden.

"Gerade im IT-Bereich finden sind häufig Beschäftigte, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und auch ohne eine abgeschlossene Hochschulbildung Tätigkeiten im IT-Bereich ausüben. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in die EG 10 und höher erleichtert."

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DG_09_Berlin_Brandenburg_-fuer-die-Beschaeftigten-im-IT-Bereich-ab-dem-1-Januar-2021?open&ccm=100

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #29 am: 27.01.2022 14:08 »
...wir sind hier allerdings im TVöD und nicht im TV-L...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen