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Eingruppierung IT

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XTinaG:
Weder der Arbeitgeber noch externe Dienstleister nehmen Eingruppierungen vor. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht eingruppiert. Und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Dabei ist völlig egal, ob der entsprechende Beschäftigte das überhaupt kann. Auch der Umstand, etwas nicht zu dürfen, bspw. weil man als Apotheker beschäftigt ist, aber kein Apotheker ist, berührt die Eingruppierung nicht.

superbraz:
Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.

XTinaG:
Daran ist nichts Interpretation. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese bedürfen zwar der Auslegung, sie haben diese aber in der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG hinreichend erfahren. Es bedarf also keiner Interpretation, sondern lediglich der Kenntnis und Anwendung der Auslegung des BAG. Dies führt stets zu einem eindeutigen Ergebnis.

WasDennNun:

--- Zitat von: superbraz am 01.02.2022 14:33 ---Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.

--- End quote ---
Natürlich ist alles eine Interpretation die zu einer Rechtsmeinung  bzgl. der Eingruppierung führt.
Faktisch kann nur ein Richter die korrekte Eingruppierung feststellen und bis dahin interpretieren halt unterschiedlich gut ausgebildete Menschen diese Begriffe.

Insbesondere in "Mangelberufen" wie IT kann einem aber eben dieses helfen ein Entgelt zu erhalten, welches man haben möchte, weil der AG halt seine Interpretation in die richtige Richtung interpretiert. 8)

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