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Eingruppierung IT

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veeam:
Dann fordere deine Stellenbeschreibung an. Irgendwie wird man ja auf die Bewertung nach EG9b gekommen sein. Das wird man wohl kaum würfeln. -Auch wenn man das so manches Mal vermuten mag.

Ansonsten ist noch zu sagen, dass Informatiker kein inflationärer Begriff, sondern eine Bezeichnung für Menschen mit entsprechendem Studium ist. Erfordern die auszuübenden Tätigkeiten eine persönliche Qualifikation in Form eines "Informatiker" entsprechen die Tätigkeiten mindestens der EG10 Fallgruppe 1. Daher bitte darauf achten, ob und wer mit diesen Begrifflichkeiten um sich wirft.

Eine Stellenbeschreibung ist insofern auch wichtig, als das man eigenmächtiger Tätigkeitsabweichung auch eine Abmahnung riskiert. Ohne eine Stellenbeschreibung ist alles was Du täglich machst, irrelevant.

XTinaG:
Es ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Hinter "Informatiker" kann sich alles verbergen. Deshalb lassen sich weder Schlüsse auf die Eingruppierung ziehen noch wäre das eine hinreichende Angabe zur Erfüllung der Nachweispflicht.

Mazz89:
Dann werde ich weiter versuchen an die Stellenbeschreibung zu kommen. Bis jetzt wurde immer gesagt es gibt keine.

Bastel:
Die Stellenbeschreibung bringt dir auch nichts. Du benötigst deine auszuübenden Tätigkeiten.

XTinaG:
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

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