Autor Thema: Aufstieg in den höheren Dienst? Master?  (Read 4227 times)

BeBe88

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Aufstieg in den höheren Dienst? Master?
« am: 06.01.2022 14:15 »
Hallöchen,

ich habe aus aktuellem Anlass ein paar Fragen rund um den Aufstieg in den höheren Dienst.

Ich habe den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst an der HS Bund absolviert und diesen nach 6 Semestern mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" abgeschlossen und arbeite als Beamter im gehobenen Dienst in der Bundeswehrverwaltung. Dieser Diplom- Studiengang ist mittlerweile in einen Bachelor umgestaltet worden.

Da ein Aufstiegsverfahren über die HS Bund nicht gewollt ist, bleibt nur das berufsbegleitende Studium. Hier gibt es die Möglichkeit, verschiedene Arten des Masters zu machen, also 60 / 90 oder 120 ECTS.

Dazu die Frage: Ich sehe auf der HS Bund Seite als "Türöffner" nur den Master Public Administration. Wie sieht es mit der Anerkennung anderer Arten des Masters aus, wie z.B. einen MBA (Master Business Administration) meinetwegen mit der Fachrichtung Public Management? Wir reden hier natürlich schlichtweg von der Anereknnung der Befähigung für einen höheren Dienstposten in der nichttechnischen Verwaltung des Geschäftsbereiches des BMVg. Technische Verwendungen fallen somit raus.

Weiterhin ist die Frage der ECTS für mich nicht ganz geklärt: Durch mein Diplom habe ich 180 Punkte. Wenn ich nun einen entsprechenden anerkannten Master absolviere, sagen wir 60 Punkte, besitze ich damit die Anerkennung für die Befähigung oder sind hier die "vollen" 300 Punkte ausschlaggebend?

Weiterhin stellt sich die Frage des §21 I Nr.2 BLV: Wie sieht das mit der hauptberuflichen Tätigkeit aus? Diese muss, so schätze ich, in ihrer Art und Schwierigkeit der höheren Laufbahn entsprechen. Hier sehe ich demnach Probleme, denn wie kommt man an eine entsprechende Tätigkeit, damit diese hier gezählt werden kann?

Also angenommen, die 300 Punkte sind hier nicht nötig, könnte man sich in meinem Fall ja dann auf den §21 BLV I Nr.2 Buchstabe c und dann Nr. 2 Buchstabe b oder eben Nr. 3 Buchstabe b, je nach dem wie viele ECTS der Master gibt, berufen. Vorausgesetzt natürlich, die Sache mit der hauptberuflichen Tätigkeit ist geklärt.

Die BLV ist mir da im Ganzen etwas zu schwammig, weshalb ich hier als erste Anlaufstelle mal gefragt habe.

Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für alle Infos, die ihr mir geben könnt und wünsche noch ein frohes neues Jahr!

Grüße

Unknown

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Antw:Aufstieg in den höheren Dienst? Master?
« Antwort #1 am: 06.01.2022 14:32 »
Du musst einen akkreditierten Master mit 120 CP machen, so das du auf 300 kommst. Nach Absolvierung des Masters musst du dich wie als Externer auf die passende Stellenausschreibung bewerben. Nehmen wir mal an, das in einer Ausschreibung die gewünschte Qualifikation ein MPA ist, dann kannst du dich bewerben und konkurrierst gegen die anderen Bewerber. Mittlerweile haben viele den MPA ausserhalb des Aufstiegsverfahrens gemacht und hängen im gD fest, weil es kaum Ausschreibungen gibt. Der MBA müsste zu den Wirtschaftswissenschaften zählen und da zählt das ebenso oben geschriebene. Je besser die Abschlußnote desto wahrscheinlicher ist eine Einladung zum AC. Ohne bestandenes AC keine Verwendung im höheren Dienst. Nach dem AC wirst du die Laufbahnbefähigung in deinem jetzigen Statusamt ableisten, jedoch auf einem A13 Dienstposten und nach 2,5 Jahren zum Regierungsrat ernannt werden.

Asperatus

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Antw:Aufstieg in den höheren Dienst? Master?
« Antwort #2 am: 06.01.2022 17:17 »
Eine 120-CP-Master ist nicht mehr erforderlich. Dafür wurde die BLV 2021 entsprechend angepasst (vgl. § 21). Weniger CP können durch längere hauptberufliche Tätigkeiten ausgeglichen werden.

Für dich scheint mir der Aufstieg nach § 24 BLV der gangbarste Weg. Dieser erfolgt im Grundsatz wie von Unknown beschrieben. Daher empfiehlt es sich, zu schauen, welche hD-Stellen für Externe im GB BMVg hauptsächlich ausgeschrieben werden und zu beurteilen, ob dies nach Abschluss deines Studiums weiterhin der Fall ist. Ob MBA so gefragt ist, bin ich mir nicht sicher. Ggf. werden Wirtschaftswissenschaftler mit konsekutivem Studiengang bevorzugt. Ausschreibungen für hD mit weniger als 300 CP dürften ebenfalls (noch) rar sein. Auch muss man einen Master finden, der die gD-Laufbahnausbildung als Zulassungsvoraussetzung anerkennt.

Unter Beachtung von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BLV erfolgt die Ernennung zum Regierungsrat, bei 300 CP, nicht nach 2,5 Jahren, sondern nach 3 Jahren.

Im Ergebnis ist der Aufstieg über ein berufsbegleitendes Studium ein schwieriger Weg mit vielen Unwägbarkeiten.