Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.
Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!