Autor Thema: Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten  (Read 5248 times)

Stefl

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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« am: 07.01.2022 11:31 »
Wir erhalten neuerdings massiv Bewerbungen für Stellenbesetzungsverfahren von Personen aus Drittstaaten.

Falls ihr auch diese Beobachtung macht, wie geht ihr damit um? Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache, mit übersetzten Dokumenten. Die Adressen sind die jeweiligen Heimatländer. Wenn man an § 33 GG denkt, wären die Bewerbungen unbeachtlich.

Das BMI sagt überdies, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt (öD und privat) nur dann möglich ist, wenn keine deutschen oder bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Wie seht ihr das?

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #1 am: 07.01.2022 11:59 »
Wir gehen bei den Bewerbungen nach der Bestenauslese vor.
Einziges Kriterium Ausschlusskriterium: nicht ausreichende deutsche Sprachfähigkeiten.

Woher kommt die Aussage des BMI?
Ich habe im öD schon viele außereuropäische Kollegen gehabt und auch schon Bewerbungsrunden, wo die Geburts- oder Wahldeutschen nicht zum Zuge gekommen sind, wg. : Bestenauslese!

Stefl

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #2 am: 07.01.2022 12:08 »
Woher kommt die Aussage des BMI?

Einfach aus den FAQs des BMI zum Aufenthaltsrecht... Wir haben wirklich sehr wenig Erfahrungen mit ausländischen Beschäftigten. Der Hinweis der BfA (die für das gesamte Bundesgebiet bereits eine interne "Warnmeldung" für diese Bewerbungen herausgegeben hätten (größtenteils aus Marokko, aber auch aus Algerien) war übrigens, die Bewerbungen zu ignorieren :-[

Isi

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #3 am: 07.01.2022 12:11 »
Seit März 2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - darin entfällt die Vorrangprüfung für Fachkräfte. Sie besteht nur für den Ausbildungsmarkt weiter.

EDIT:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

oder auch:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html#doc9392962bodyText1

Max

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #4 am: 07.01.2022 12:23 »
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.
Ich freue mich über jede qualifizierte Bewerbung aus dem Ausland und präferiere internationale Teams. Deshalb prüfe ich eher die Englischkenntnisse der einheimischen Bewerber als die Deutschkenntnisse der ausländischen.
Nicht jede Stelle benötigt unbedingt Deutschkenntnisse, oder zumindest nicht auf einem hohen Level.
Deutschkurse bezahlen wir trotzdem.
 

Stefl

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #5 am: 07.01.2022 12:27 »
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.

Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.

Isi

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #6 am: 07.01.2022 15:25 »
Man wäre schön doof wenn man nicht das Potential des weltweiten Arbeitnehmermarkt ausschöpfen würde, also Bestenauslese.

Meine Frage richtet sich eher an die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren, insb. zum Aufenthaltsrecht, nicht ob ein AG doof genug ist, sich möglicherweise gute BewerberInnen entgehen zu lassen.

Seit März 2020 gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - darin entfällt die Vorrangprüfung für Fachkräfte. Sie besteht nur für den Ausbildungsmarkt weiter.

EDIT:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/faqs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html

oder auch:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/arbeitsmigration/arbeitsmigration-node.html#doc9392962bodyText1

Das BMI sagt das von dir vorgebrachte eben nicht.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #7 am: 08.01.2022 20:07 »
Für mich als Ausländerrechtler ist fraglich, ob die Drittstaatler überhaupt legal im BG sind und woraus sich im Normalfall deren Beschäftigungszustimmung ergibt!?

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #8 am: 09.01.2022 08:25 »
Wer sagt denn, das sie schon im BG sind? Laut TE mutmaßlich ja eben noch nicht.
Und in wiefern wäre das relevant?
 Illegale dürfen ja beim Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
Und die anderen erwerben ja eine „green card“

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #9 am: 09.01.2022 12:26 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #10 am: 09.01.2022 13:03 »
Welche Regel, die Du behauptest, sollte das sein?

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #11 am: 09.01.2022 13:07 »
Praktische Regel... keine ausm Gesetzbuch.

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #12 am: 09.01.2022 13:18 »
Also eine, die Du Dir zusammenfantasiert hast. Sie ist weder von rechtlicher noch tatsächlicher Relevanz noch ergäbe sich eine solche Regelmäßigkeit in dieser Pauschalität tatsächlich.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #13 am: 09.01.2022 13:30 »
Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.

Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #14 am: 09.01.2022 13:34 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.

Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.

Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.