Erfahrung im ... , mehrjährige und langjährige Erfahrung im ...!? Definitionen?

Begonnen von Madeleine, 11.01.2022 11:49

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Madeleine

Hallo,

ich habe hier drei interessante Stellenausschreibungen.

In der ersten steht, dass "ein Vfa mit Erfahrung im ... " gesucht wird.

In der zweiten muss man "mehrjährige Erfahrungen im ..." haben.

In der dritten steht was von "langjährigen Erfahrungen im ...".

Wo liegen da bitte die zeiichen Grenzen?

Wie lange muss man also im Bereich X gearbeitet haben, um "nur" Erfahrungen zu haben, um mehrjährige Erfahrungen zu haben und um langjährige Erfahrungen zu haben?

Gelten nur zusammenhängende Zeiten oder auch Zeiten mit Pausen, in denen man in anderen Bereichen gearbeitet hat?

Zählt streng genommen auch die Ausbildung zu diesen Zeiten, in denen man im Bereich X tätig gewesen ist?

Besten Dank.

MfG

XTinaG

Zitat von: XTinaG in 06.01.2022 13:05
"Mehrjährig" ist doch durch BAG ausgeurteilt: BAG 23.01.1980 - 4 AZR 105/78, mindestens zwei Jahre. "Langjährig" ebenso durch BAG 09.11.1973 – 4 AZR 27/73, mindestens drei Jahre.

Madeleine

Zitat von: XTinaG in 11.01.2022 11:56
Zitat von: XTinaG in 06.01.2022 13:05
"Mehrjährig" ist doch durch BAG ausgeurteilt: BAG 23.01.1980 - 4 AZR 105/78, mindestens zwei Jahre. "Langjährig" ebenso durch BAG 09.11.1973 – 4 AZR 27/73, mindestens drei Jahre.

Danke schonmal.

Und was ist mit den anderen Fragen? ;-)

EiTee


Madeleine

Zitat von: EiTee in 11.01.2022 13:19
Darauf lautet die Antwort - Nein -

Danke.

Passt aber nicht als Antwort auf die Frage "Wie lange muss man also im Bereich X gearbeitet haben, um "nur" Erfahrungen zu haben?"

Hain

Zitat von: Madeleine in 11.01.2022 13:21
Zitat von: EiTee in 11.01.2022 13:19
Darauf lautet die Antwort - Nein -

Danke.

Passt aber nicht als Antwort auf die Frage "Wie lange muss man also im Bereich X gearbeitet haben, um "nur" Erfahrungen zu haben?"

In aller Regel stehen in Stellenausschreibungen Telefonnummern. Es ist nicht verboten, diese zu nutzen und der ausschreibenden Stelle die Frage zu stellen, was diese erwartet. Wenn man nicht von vorneherein beabsichtigt zu klagen, ist das auch die hilfreichste Antwort, die gegeben werden kann.