Autor Thema: Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten  (Read 5148 times)

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #15 am: 09.01.2022 13:44 »
Zunächst einmal, kannst du dir offensichtlich nicht vorstellen, dass man erste Bewerbungsgespräche mittels Videokonferenzen machen könnte.
Das zeigt ja schon mal aus welchem Holz zu geschnitzt bist.
*lach* Ich habe gerade eine Prüfung via Videokonferenz gemacht. Was ich daher "offensichtlich" nicht vorstellen kann, tut daher nix zur Sache. Selbst wenn ich mir "offensichtlich" jene Konferenz mittels ausreichend vorhanden Sprachkenntnissen vorstellen kann, dann ändert das ja nichts an der Tatsache, das zu dem Zeitpunkt ein weitgehendes Bleiberecht in der Schwebe ist bzw. nicht geregelt ist. Aber das will das Gegenüber ja. Er ist auf eine Zustimmung dessen aus... aber das wirst du ja alles wissen. :D
Und dann bearbeiten und arbeiten wir mit reale Personen, die wir real einstellen, weil sie dann auch ganz real und legal bei uns arbeiten können und es ohne Probleme geschafft haben im BG zu sein.
Und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatte ich bei den eingestellten Kollegen noch nie erlebt.
Aber es handelt sich ja auch bei unseren Jobs nicht um Fachhandelspacker oder Pflegehelfer.
Eben weil die o.g Zustimmung da war, konnten die Personen einreisen. Es gibt immer Ausnahmen, darum geht es nicht. Hier geht es ja um die Personen, die wohl noch nicht im BG sind. Daher biste hier schon einen Schritt zu weit. Siehe Beitrag von "wasdennnun".
Du scheinst da berufsbedingt eine gewissen Tunnelblick zu haben.
:D Der beste Kalauer aller Zeiten. Scheinen, könnte, wäre, wenn, evlt.

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #16 am: 09.01.2022 13:47 »
Oh Gott.. jetzt wirds abstrus. Ich komme aus dem Ausländerrecht. Ich weiß, wie Visas und Aufenthaltsrechte erschlichen werden.
Fakt ist nun mal, das kannst nicht mal du leugnen, dass doch hier über Personen geredet wird, die sich augenscheinlich nicht im BG befinden, sich auf Stellen hier bewerben und zu dem Zeitpunkt der Bewerbung - gerade in Corona- und Quarantänezeiten- nicht sicher stellen können, die Bewerbung an sich durch eine gültige Beschäftigungsauflage rechtfertigen können zu dem Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe.

Wenn das aber hier keine Rolle spielt und das für dich "zusammenfantasiert" ist, dann ist die praktische Erfahrung (u.a gibt es bspw. für bestimmte Personengruppen ganze Sonderkommisionen bei der Polizei für sowas) meines Wissen eine Andere. Dann klinke ich mich aus und überlass den Profis das Feld hier.. sorry, dass ich unangenehme Fragen aufgeworfen habe!

Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #17 am: 09.01.2022 13:51 »
Ach, es handelt sich also um eine religiöse Fantasie, gemeinhin auch Superstition genannt. Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse. Also klink Dich mal schön aus. Am besten endgültig und vollständig. Ist gut für die Forumshygiene.
Den Unterschied zwischen EU- und Drittstaatler bzgl. Beschäftigungsverhältnissen solltest schon kennen.
Religiöse Fantasien... *lach* Also du schießt von allen hier den Vogel ab. Hätte nie gedacht, dass mal jemand kommt, der andere hier verdrängt. Aber das ist geil.
Und googel mal, für was ein Forum an sich ist... 'wink*

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #18 am: 09.01.2022 13:54 »
Der Unterschied ist mir bekannt. Er ist angesichts Deiner Aussage
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
aber völlig unerheblich.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #19 am: 09.01.2022 13:57 »
..und warum!?

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #20 am: 09.01.2022 13:59 »
Deshalb:
Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #21 am: 09.01.2022 14:03 »
a) reisen immer Menschen irgendwo ein. Das ist eine Pauschalaussage. Diese Aussage haste nicht verknüpft, denn ..
b) auch das ist normal. Schweizer können ja auch hier arbeiten, als Beispiel. Die dürfen aber hier arbeiten.
c) Sind deine besagten ebenso pauschal zu sehen. Hier geht es um Drittstaatler. Halten wir uns pauschal an Beispiel oder direkt am Beispiel. Eben.

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #22 am: 09.01.2022 14:09 »
Deine Aussage war:
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Und diese Behauptung ist, wie dargelegt, schlicht falsch.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #23 am: 09.01.2022 14:14 »
und warum?

XTinaG

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #24 am: 09.01.2022 14:15 »
Deshalb:
Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #25 am: 09.01.2022 14:19 »
Aber das will das Gegenüber ja. Er ist auf eine Zustimmung dessen aus... aber das wirst du ja alles wissen.
Falsch, Beide Seiten wollen es, auch hier spricht eine Berufsbedingtes grundsätzliches Misstrauen aus dir.
Daher biste hier schon einen Schritt zu weit. Siehe Beitrag von "wasdennnun".
nein nicht ein Schritt zu weit, sondern schon viele male diese Schritte gelaufen.

Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.

Und das ist meine reale Erlebenswelt seit Dekaden, auch im Bereich TV-L.
(Ich gebe zu mehr als die Hälfte davon im Dunstkreis der Forschung, jetzt aber ganz klassisch in einer Mittelbehörde und selbst dort haben wir neulich Drittstaatler eingestellt! )

Klar, alles bisserl aufwändiger, aber was tut man nicht für die Bestenauslese!

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #26 am: 09.01.2022 14:22 »
und warum?
Weil auch Drittstaatler immer noch ins BG einreisen und arbeiten dürfen.
Trotz Corona.
Und natürlich ist der Verwaltungsaufwand grösser.
Und natürlich ist das Risiko, dass sie nach Ablauf des Vertrages nicht verlängern, auch grösser, da die Bindung an dem Arbeitsort geringer ist.

Aber was macht man nicht alles für die Bestenauslese  ;)

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #27 am: 09.01.2022 14:29 »
Falsch, Beide Seiten wollen es, auch hier spricht eine Berufsbedingtes grundsätzliches Misstrauen aus dir.
Ich habe kein Misstrauen. 18 Ausbildungsduldungen in 3 Jahren, eine Einbürgerung aus der Duldung heraus sowie etliche übers IM ermöglichte Anerkennungen als Staatenlose (was praktisch sehr schwer ist) sprechen für mich. Ich habe kein Misstrauen, muss dich enttäuschen. Ich urteile wertfrei. Hier gehts um die Ausgangsfragen. Meine persönliche Fragen dazu halte ich zurück, bis meine Fragen beantwortet sind. Erst dann kannste mir persönlich angreifen.
nein nicht ein Schritt zu weit, sondern schon viele male diese Schritte gelaufen.
Hier gehts nicht um dich, sondern um Tina.
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Und das ist meine reale Erlebenswelt seit Dekaden, auch im Bereich TV-L.
(Ich gebe zu mehr als die Hälfte davon im Dunstkreis der Forschung, jetzt aber ganz klassisch in einer Mittelbehörde und selbst dort haben wir neulich Drittstaatler eingestellt! )
Das freut mich. Haste gut gemacht.
Klar, alles bisserl aufwändiger, aber was tut man nicht für die Bestenauslese!
Die ich persönlich immer präferiere..

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #28 am: 09.01.2022 14:30 »
Eben weil die o.g Zustimmung da war, konnten die Personen einreisen. Es gibt immer Ausnahmen, darum geht es nicht.
BTW: Meine Wahrnehmungswelt ist dieses eben nicht. Also nix Ausnahme!
Ich habe keinen Fall direkt oder indirekt in meinem Berufsleben erlebt, bei denen die von uns ausgewählten und mit einem AV versehenen Drittstaatler nicht einreisen durften.

Muss halt am Arbeitsumfeld liegen.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #29 am: 09.01.2022 14:32 »
und warum?
Weil auch Drittstaatler immer noch ins BG einreisen und arbeiten dürfen.
Trotz Corona.
Und natürlich ist der Verwaltungsaufwand grösser.
Und natürlich ist das Risiko, dass sie nach Ablauf des Vertrages nicht verlängern, auch grösser, da die Bindung an dem Arbeitsort geringer ist.

Aber was macht man nicht alles für die Bestenauslese  ;)
a) die Frage war nicht an dich gestellt
b) dass Drittstaatler immer noch in BG einreisen und arbeiten dürfen -trotz Corona- hab ich nie angezweifelt.