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Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
XTinaG:
Deshalb:
--- Zitat von: XTinaG am 09.01.2022 13:47 ---Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.
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Bruce Springsteen:
a) reisen immer Menschen irgendwo ein. Das ist eine Pauschalaussage. Diese Aussage haste nicht verknüpft, denn ..
b) auch das ist normal. Schweizer können ja auch hier arbeiten, als Beispiel. Die dürfen aber hier arbeiten.
c) Sind deine besagten ebenso pauschal zu sehen. Hier geht es um Drittstaatler. Halten wir uns pauschal an Beispiel oder direkt am Beispiel. Eben.
XTinaG:
Deine Aussage war:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 09.01.2022 12:26 ---Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.
Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.
Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
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Und diese Behauptung ist, wie dargelegt, schlicht falsch.
Bruce Springsteen:
und warum?
XTinaG:
--- Zitat von: XTinaG am 09.01.2022 13:59 ---Deshalb:
--- Zitat von: XTinaG am 09.01.2022 13:47 ---Es reisen ständig Menschen ins BG ein. Und ständig arbeiten hier Menschen, die nicht im BG ansässig sind. Die Masse davon bedarf nicht einmal irgendwelcher Visa oder ausländerrechtlicher Erlaubnisse.
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