Autor Thema: Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten  (Read 5273 times)

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #30 am: 09.01.2022 14:33 »
Hier gehts um die Ausgangsfragen.
Die ja schon beantwortet wurde.

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #31 am: 09.01.2022 14:35 »
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #32 am: 09.01.2022 14:39 »
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!
Liegt die Zustimmung bzgl. Visum vor?

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #33 am: 09.01.2022 14:40 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.



WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #34 am: 09.01.2022 14:42 »
Ich schrieb von Menschen die beim Erstkontakt (so wie beim Eingangspost vom TE) noch nicht im BG waren und jetzt inmitten dem BG leben und arbeiten.
Also sich um eine neue Stelle bewerben und eine entsprechende Beschäftigungsauflage besitzen!? Dann wäre ja der Ausgangspost hinfällig, da die sich ja dann bewerben können. Unabhängig von der Meinung des IM.
Nein, ich spreche von Drittstaatler, die noch außerhalb des BG wohnten, als sie auf die aktuell ausgeübte Stelle sich beworben haben!
Liegt die Zustimmung bzgl. Visum vor?
Wenn wir sie auswählten und haben wollten, war das bisher nie ein Problem.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #35 am: 09.01.2022 14:43 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.
Hier gehts aber nicht um Dich und deinen Bereich. Meine Fragen bezogen sich auch die Threadstellerin und ihr Thema, nicht auf dich.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #36 am: 09.01.2022 14:44 »
Wenn wir sie auswählten und haben wollten, war das bisher nie ein Problem.
Dann ist doch alles tutti. Gratuliere.

Max

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #37 am: 09.01.2022 15:18 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Wenn sich jemand aus einem Drittstaat bewirbt ist doch der Normalfall,  dass die Person im Drittstaat lebt und noch kein Visa hat.

Wir und viele andere Behörden machen einfach ein Skype Interview (auch schon vor Corona) und wenn wir die Person wollen wird ein Visum Visum beantragt und fertig.
Keine Ahnung wo hier größere Probleme auftauchen sollen.
Es gab nur einmal einen verzögerten Arbeitsantritt,  weil die Person wegen Coronaregeln in der Heimat nicht ausreisen konnte. Bei der Einreise sollte es jedoch bei den deutschen Regeln keine Probleme geben.
Das abschließend eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis nicht erteilt wurde habe ich noch nie erlebt.

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #38 am: 09.01.2022 15:53 »
Wer nicht im BG ist, kann i.d.R -gerade zu Corona-Zeiten- nicht sicherstellen, dem Bewerbungsverfahren in naher Zukunft zur Verfügung zu stehen. Daher müsste er m.M nach im BG sein. Was anderes macht m.E keinen Sinn.

Ich bearbeite doch keine fiktive Person, die theoretisch irgendwann das BG bereisen könnte und stelle dann fest, dass eine Einstellung an aufenthaltsrechtlichen Regulierarien scheitert.
Da geht´s auch nicht um illegale. Man kann ja auch legal das BG bereisen, nur halt nicht mit einer Beschäftigungsauflage.

Wären ja nicht die Ersten, die unter falschen Angaben sowas erlangen. Daher haben meine Fragen schon einen tieferen Sinn..
Ja, die Frage kann Sinn machen, je nach Berufsbereich.
Aber nicht in meinem Arbeitsumfeld.
Deswegen nehmen wir auch Bewerbungen von Drittstaatler, die noch nicht im BG sind.
Wir bilden allerdings auch nicht aus, sondern nehmen fertig ausgebildete, talentierte Menschen, darin liegt sicherlich die Diskrepanz in unseren Erfahrungswelten.
Hier gehts aber nicht um Dich und deinen Bereich. Meine Fragen bezogen sich auch die Threadstellerin und ihr Thema, nicht auf dich.
Eben und ich beantwortete die Frage:
Falls ihr auch diese Beobachtung macht, wie geht ihr damit um?

Und habe meine Beobachtungen in Relation zu den deinigen gebracht.
Insbesondere deine Behauptung:
Was anderes macht m.E keinen Sinn.
macht m.E. nach eben keinen Sinn.

Es kommt doch sehr stark auf die Art der ausgeschrieben Stellen der TE an, dass sollte jetzt ja allen klar geworden sein.
Ausgebildete (oder gar Promovierte) aus MINT Berufe sind nun mal was anderes bzgl. der Menschen die da kommen und der Probleme bzgl. der Genehmigungen, als es bei Menschen, die man für eine Ausbildung her holt, zu erwarten ist.



Isi

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #39 am: 09.01.2022 18:01 »
Wieder mal am Rande: Ohne Bewerber aus den "Drittstaaten" wären wir hier in manchen Kliniken echt nochg schlechter dran als jetzt (vor allem auch ohne die Studienpraktikanten - von denen jetzt Coronabedingt viele nicht da sind).

Qualifizierte Bewerber aus den USA, Australien, der Schweiz oder Japan? Her damit! Vietnam oder Taiwan (jaja ich weiß) - immer gern.

Indien - (nicht soooo gern, geht aber auch )da sind zu, Teil die Ausbildung im medizinischen Bereich echt etwas.... seltsam.

Kuba is Top, da sind mir in den letzten Jahren aber wenige untergekommen.

Bruce Springsteen

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #40 am: 09.01.2022 18:24 »
Wenn sich jemand aus einem Drittstaat bewirbt ist doch der Normalfall,  dass die Person im Drittstaat lebt und noch kein Visa hat.
Im Regelfall ja. Aber genau darauf zielt ja meine Frage ab. Der bewirbt sich ja mit der Absicht, dass er eine Zusage bekommt und entsprechend ein Arbeitsvisum erlangen kann. In der Ausgangsfrage wird -wenn ich es recht in Erinnerung habe- gefragt, ob das Usus ist. Die Frage würde sich mir da nicht stellen, da ich ja nicht wüsste, ob derjenige überhaupt eine entsprechende Arbeitserlaubnis bekäme. Deswegen gibt es ja Vorabzustimmungen.
Wir und viele andere Behörden machen einfach ein Skype Interview (auch schon vor Corona) und wenn wir die Person wollen wird ein Visum Visum beantragt und fertig.
Ein Visum Visum gibt es genauso wenig wie eine hier zitierte "Green Card". Euer Interview könnt ihr ja machen, dagegen spricht ja niemand etwas.
Es gab nur einmal einen verzögerten Arbeitsantritt,  weil die Person wegen Coronaregeln in der Heimat nicht ausreisen konnte. Bei der Einreise sollte es jedoch bei den deutschen Regeln keine Probleme geben.
Das abschließend eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis nicht erteilt wurde habe ich noch nie erlebt.
Auch darauf ziele ich ab. Die Einreise kann wegen Corona nie zu 100% sichergestellt werden. Analog hierzu gibt es ja die Vorabzustimmungen.
Du hast es noch nicht erlebt, da die Probleme ja meist sich erst hinterher herausstellen, weil wieder irgendeine Fälschung sich herausstellt. Als reines Beispiel. Wie genau prüft ihr denn die fachl. Voraussetzungen wie bspw. Urkunden, Zeugnisse!?

Max

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #41 am: 09.01.2022 23:19 »
Da ich mich mit der Umsetzung nicht groß beschäftige kann ich da falsch liegen. Ich dachte,  dass die Personen ein Visum zur Einreise in der Auslandsvertretung beantragen müssen und dann vor Ort den Rest mit der Ausländerbehörde klären.

Weiterhin ist mir das Problem welches du versuchst zu zeichnen unklar.  Warum müssen wir 100% garantieren,  dass der ausgewählte Kandidat pünktlich antritt? Das können wir nicht mal bei den Einheimischen. Da wird der Anfang auch öfters noch nach hinten verschoben.
Die fachliche Qualifikation wird im Vorstellungsgespräch abgeklopft. Gefälschte Zeugnisse könnten einem auch von Deutschen oder EU Bürgern untergeschoben werden. Wenn das Fachwissen da ist,  wird wohl auch das Zeugnis echt sein.

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #42 am: 10.01.2022 07:10 »
Und das Menschen aus Drittstaaten oder Einheimische bei den Regularien mogeln, kann man ja z.B. in der Bundesliga beobachten.
Vom Stürmer, über Trainer, alles dabei an „Betrügern“.

Stefl

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Antw:Umgang mit Bewerbern aus Drittstaaten
« Antwort #43 am: 11.01.2022 06:43 »
Jetzt möchte ich mich als TE noch einmal melden.

Wenn ich soeben die Diskussion hier nachgelesen habe, die entstanden ist, frage ich mich, ob es noch Sinn macht, hier eine Frage zu stellen. Die Antworten sind tlw. weit von der Fragestellung entfernt und betreffen eher persönliche Auseinandersetzungen. Dass Foren des Öfteren Extreme abbilden ist bekannt, aber auch schade.

Ein bißchen was habe ich "mitnehmen" können, danke dafür!

Zum Thema:
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