Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT Eingruppierung / einschlägiger Hochschulabschluß
Dolby:
Ich habe einen FH-Abschluss als Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik sowie einen Qualifizierung zum stattlich geprüften Wirtschaftsinformatiker. Seit 2003 bin ich als Systemadministrator eingestellt (TV-L).
Meine Stelle wird gerade durch die neuen IKT Richtlinien überprüft.
Die Anforderung an meine Stelle lautet: Diplomingenieur (FH), Diplominformatiker bzw. Bachelor auf dem Gebiet der Informatik/Informationstechnik bzw. vergleichbarer Abschluss mit umfangreichen IT-Erfahrungen.
Kann mann meinen Abschluss gleich setzen mit den geforderten Anforderungen, die in der E10 FG 1 gemeint sind oder sollte die Überprüfung der Eingruppierung über die E10 FG 2 laufen?
XTinaG:
Die Anforderungen des Arbeitgebers an eine Stelle haben keinerlei Bezug zur Eingruppierung.
WasDennNun:
Falls die Frage ist, ob du die Voraussetzungen in der Person für EG10 hast.
Dann lautet die Antwort: Ja
auch einer 11,12,13 steht nichts im Wege.
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: Dolby am 08.01.2022 18:05 ---Ich habe einen FH-Abschluss als Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik sowie einen Qualifizierung zum stattlich geprüften Wirtschaftsinformatiker. Seit 2003 bin ich als Systemadministrator eingestellt (TV-L).
Meine Stelle wird gerade durch die neuen IKT Richtlinien überprüft.
Die Anforderung an meine Stelle lautet: Diplomingenieur (FH), Diplominformatiker bzw. Bachelor auf dem Gebiet der Informatik/Informationstechnik bzw. vergleichbarer Abschluss mit umfangreichen IT-Erfahrungen.
Kann mann meinen Abschluss gleich setzen mit den geforderten Anforderungen, die in der E10 FG 1 gemeint sind oder sollte die Überprüfung der Eingruppierung über die E10 FG 2 laufen?
--- End quote ---
Der Abschluss ist für die zu besetzende Stelle im TVöD-L irrelevant, da hier die auszuführende Tätigkeit bewertet wird.
Dolby:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.01.2022 08:29 ---Falls die Frage ist, ob du die Voraussetzungen in der Person für EG10 hast.
Dann lautet die Antwort: Ja
auch einer 11,12,13 steht nichts im Wege.
--- End quote ---
Danke WasDennNun: Ist die Voraussetzung für die FG1 gegeben?
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