Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
XTinaG:
Eine Information ist nicht hinreichend. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Vincentz:
Hatte es zu vage formuliert. Ich kündige der Bundesbehörde.
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