Autor Thema: Home Office und Arbeitsplatzausstattung  (Read 2777 times)

AndreasHL

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Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« am: 08.01.2022 21:13 »
Hallo,

der Arbeitgeber verweigert die Genehmigung neuer Home Office Arbeitsplätze, da keine Notebooks zur Verfügung stehen und die Kassen leer sind.

Macht er sich strafbar?

Bei bereits bestehende HO-Arbeitsplätzen wird die Verwendung von dienstlichen oder privaten Druckern verboten, es darf zuhause nicht gedruckt werden. Angeblich aus Datenschutzgründen. Es dürfen nicht einmal Daten vom PC/Notebook an den Drucker übertragen werden, jemand könnte ja die Leitung anzapfen.  :o

Wie ist die Erfahrung hier?

Viele Grüße

Andreas

XTinaG

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #1 am: 08.01.2022 21:17 »
Nein.

Der Arbeitgeber kann das regeln, wie er lustig ist.

Britta2

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #2 am: 09.01.2022 12:22 »
Privat gekaufte und für HO genutzte Technik kann man steuerlich absetzen ...
Bei uns gibts auch nur ca 20 verteilte Geräte bei ca 400 Mitarbeitern.
Ich frage mich eher - wie soll der AG nachweisen, wenn man im HO druckt - vermutlich zielt das Verbot auf was anderes - nämlich, dass man "heimlich" für sich selbst Kopien zieht. Das kann er ja nicht nachverfolgen.
Datenschutzprobleme auch bei funkgesteuerten Druckaufträgen ...

XTinaG

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #3 am: 09.01.2022 13:01 »
Der Arbeitgeber muß privat gekaufte Technik aber nicht zulassen.

Max

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #4 am: 09.01.2022 15:25 »
Dienstliche Daten haben auf privaten Geräten nichts verloren. Alles sollte über Remote-Desktop-Zugriff oder virtuelle Maschinen laufen. Dazu gehört auch,  dass keine Ausdrucke zu Hause herumflattern.

ProfTii

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #5 am: 10.01.2022 11:40 »
Privat gekaufte und für HO genutzte Technik kann man steuerlich absetzen ...
Bei uns gibts auch nur ca 20 verteilte Geräte bei ca 400 Mitarbeitern.
Ich frage mich eher - wie soll der AG nachweisen, wenn man im HO druckt - vermutlich zielt das Verbot auf was anderes - nämlich, dass man "heimlich" für sich selbst Kopien zieht. Das kann er ja nicht nachverfolgen.
Datenschutzprobleme auch bei funkgesteuerten Druckaufträgen ...

Welchen Sinn sollte es haben, wenn der AG dagegen vorgeht, dass ich private Dokumente auf meine privaten Drucker "heimlich" drucke?

Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen und er nur ein gewisses Kontingent zur Verfügung stellt, dann liegt das in seinem Ermessen und hat seine Richtigkeit.
Über die Sinnhaftigkeit lässt sich allerdings wie bei allem streiten.

Britta2

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #6 am: 11.01.2022 11:15 »

Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen ....
Das ist aber etwas völlig anderes.  Oder ich hatte die Anfangsfrage falsch verstanden.
WIR dürfen zwar Homeoffice machen, müssen aber die private Technik dazu nutzen.
Mir ging aber noch eine andere Hinderungsmöglichkeit durch den Kopf - falls versehentlich Druckaufträge netzintern zum falschen Drucker gehen täten. Bei uns kann man auch eingeloggt Aufträge zu internen Druckern schicken. Die liegen dann dort und liegen, liegen .... macht keinen Sinnn wenn Homeoffice.

Britta2

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #7 am: 11.01.2022 11:44 »
Zufallsfund bei der Suche nach ganz was anderem ...
Seite 18 oben erster Satz!  KEIN DRUCKER

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Telearbeit.pdf?__blob=publicationFile

ProfTii

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Antw:Home Office und Arbeitsplatzausstattung
« Antwort #8 am: 12.01.2022 08:53 »

Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen ....
Das ist aber etwas völlig anderes.  Oder ich hatte die Anfangsfrage falsch verstanden.
WIR dürfen zwar Homeoffice machen, müssen aber die private Technik dazu nutzen.
Mir ging aber noch eine andere Hinderungsmöglichkeit durch den Kopf - falls versehentlich Druckaufträge netzintern zum falschen Drucker gehen täten. Bei uns kann man auch eingeloggt Aufträge zu internen Druckern schicken. Die liegen dann dort und liegen, liegen .... macht keinen Sinnn wenn Homeoffice.

Naja die Anfangsfrage war, ob sich der AG strafbar macht, wenn er kein HO ermöglicht, weil keine Notebooks zur Verfügung stehen. Und die Antwort ist so einfach wie bereits ausgeführt: Nein.