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Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?
Maike:
Hallo,
wie ist das, wenn man morgens zu Hause vor der Arbeit einen Schnelltest macht, der positiv ist, man dann im Laufe des Tages einen PCR-Test beim Arzt macht, der sich dann wiederum Stunden später als negativ herausstellt, ist man nun für diesen Tag arbeitsunfähig gewesen(, wenn man kein Homeoffice hat)? Ist der Arzt dann verpflichtet, einen krank zu melden?
Wie ist das Ganze, wenn o. g. am Mo ist und am Di the same procedure? Man testet sich also am Di morgens vor der Arbeit wieder zu Hause, positiv, PCR, negativ?
Besten Dank.
HG
XTinaG:
Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen einem positiven Corona-Test und einer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig ist, wer arbeitsunfähig ist. Darüber trifft ein Corona-Test keine Aussage. Wer einen positiven Corona-Test hat, ist ggfs. zu Folgemaßnahmen verpflichtet. Mit einer Arbeitsunfähigkeit hat das nichts zu tun.
Maike:
Was ist denn, wenn ein Schnelltest positiv ist und der PCR Stunden später negativ mit dem Arbeitstag, an dem man wegen eines positiven Schnelltests nicht arbeiten konnte?
XTinaG:
Warum sollte man wegen eines positiven Selbsttests nicht arbeiten können?
carriegross:
Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?
Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.
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