Autor Thema: Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?  (Read 4537 times)

maiklewa

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Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.

XTinaG

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In Baden-Württemberg ist das schlicht nicht der Fall.

carriegross

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Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.

Wie denn faken? O_O

Aber ja, es ist richtig, zumindest auch hier, hier will keiner den positiven Schnelltest sehen. Wie sollte man auch belegen können, dass der Schnelltest der eigene ist? Zum Arzt mitnehmen und zeigen? Per WA den Vorgesetzten und, oder dem Hausarzt schicken? In der Anleitung zu den Tests, die wir vom Arbeitgeber gestellt bekommen haben steht, dass man das Ergebnis nach 15 Minuten ablesen soll, aber nicht mehr nach 20 Minuten. Es ist also theoretisch und auch praktisch möglich, dass sich das Ergebnis in den 5 bzw. nach den 5 Minuten verändern kann. Schnelltests haben im Schnitt eine 98 %ige Genauigkeit. D. h., es wird immer mind. 2 von 100 Tests geben, die ein falsches Ergebnis anzeigen. Selbst der PCR-Test ist nicht zu 100 % genau!

Dass es den einen oder anderen gibt, der damit bereits und wiederholt Schindluder betreibt, wäre für mich keine Überraschung. Leider!


WasDennNun

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Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.

EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.

Nicht der Schnelltest begründet die Quarantäne, aber der zwangsweise dann folgende PCR-Test. Und das wird doch bei euch auch sein, oder etwa nicht?  :o
Ja, aber der private Schnelltest begründet kein fernbleiben von der Arbeit, so wie er es einem auch nicht erlaubt als Ungeimpfter das Büro zu betreten. Oder als 2G+ Nachweis.

Die privaten Schnelltest kommen in der NI Verordnung nicht vor. Also können sie auch nichts bewirken.
Bürgertest ja.
Arbeitgebertests ebenfalls.

MH

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Wenn wir einen positiven Schnelltest hätten, können wir uns bei dem TL melden und werden somit als -Abwesend mit Zeitgutschrift- eingetragen, bis das Ergebnis des PCR Test da ist... Soviel Vertrauen ist vorhanden.

Wird zwar nicht passieren (zumindest in unserer Abteilung), da wir alle im Homeoffice arbeiten könnten, allerdings wäre es so, wenn man im Büro aufgrund der "Kunden" vor Ort sein müsste.

Ich denke, es kommt auf den AG an.


MH

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Bei uns ists so: wer ein positives Ergebnis vom Schnelltest hat, hat nicht zur Arbeit zu kommen und muss einen PCR-Test machen. Da es ja ausreicht, wenn man sagt, dass der Schnelltest positiv war und man daraufhin einen PCR-Test bekommt, und wenn man mit dem kein Problem hat, gab es wohl schon den einen oder anderen, der so ein, zwei Tage mal hat blaumachen können. Wird gemunkelt. Wer will eigentlich einen positiven Schnelltest anzweifeln? Das man den bzw. das Ergebnis faken kann, ist klar. Daher wird im Hause überlegt, dass Schnelltests nur noch im 4-Augen-Prinzip in Anwesenheit eines Vorgesetzten durchgeführt werden. Ob das aber bzgl. Privatsphäre ... duechsetzbar ist ...!? Auch soll zukünftig nicht mehr die AU am vierten, sondern gleich am ersten Tag vorgelegt werden müssen. Aber wenn ein Arzt ja einen aufgrund eines positiven Schnelltests und dann negativen PCR-Test nicht au melden darf? Gewisse Symptome kann man ja wiederum ohne Weiteres vortäuschen.

Wenn der AG schon solche Maßnahmen ergreifen möchte, scheint ihr ja viele positive Schnelltest zu haben? Und dementsprechend ggf. auch "Blaumacher" zu haben.  Ja, manche könnten das tatsächlich ausnützen.. Aber eigentlich sollte man sowas schon ernst nehmen und nicht daraus seinen Vorteil ziehen....indem man so tut als ob. Find ich nicht in Ordnung. Zumal man ggf. auch Kollegen mit reinziehen kann.