Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nebenverdienst bzw. Nebentätigkeit - TV-L
ÖD Beschäftigter:
Angestellte sind hier mit Beamten gleichgestellt.
XTinaG:
Nein, sind sie mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten, auf die § 41 oder § 42 TV-L Anwendung findet, nicht.
ktown:
Wieso sollte ich meinem AG, als ganz normaler AN, Geld aus meiner Nebentätigkeit abgeben müssen?
Das ist doch völlig absurd.
Ich wurde von meinem AG nur darauf hingewiesen und das stand auch in dem Papier das ich für meine Nebentätigkeit unterschreiben musste, dass meine Arbeitskraft für meinen AG nicht drunter leiden darf und ich während meiner Arbeitszeit meine Nebentätigkeit nicht ausführen darf.
Fragmon:
Die Abtretungspflicht gilt nur für die Fälle, bei denen man im Rahmen der Nebentätigkeit vom gleichen Dienstherrn / Arbeitgeber Entgelt erhält, beispielsweise als Dozent auf Honorarbasis (Landesbeamter doziert nebenbei an einer Hochschule).
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