Autor Thema: [RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz  (Read 10006 times)

RoBr94

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Gibt es für das Land RLP bzw. für die Kommunal- und Landesbeamten aktuelle Informationen zur Besoldungsrunde 2021-2023? Wird eine Corona-Bonus Auszahlung gewährt? Ein entsprechender Gesetzesentwurf müsste noch vorgelegt werden.

Floki

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #1 am: 10.01.2022 12:43 »
Kollegen aus RLP sagten mir schon vor einigen Wochen, dass der Tarifabschluss wohl 1:1 übernommen wird.

Eine offizielle Mitteilung habe ich hierzu allerdings nicht. Sollte es allerdings stimmen, dann müsste sich ja relativ schnell etwas finden lassen.

Edit:
https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/tarifergebnis-auf-beamtenbereich-uebertragen-1/

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #2 am: 10.01.2022 13:12 »
Und ganz frisch von heute: https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/ministerrat-billigt-im-grundsatz-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbesoldung/

Zitat
Ministerrat billigt im Grundsatz Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem im Wesentlichen das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vor. Darüber hinaus sind die pauschale Anpassung der Anwärterbezüge ebenfalls zum 1. Dezember 2022 von 50 Euro sowie entsprechend dem Tarifvertrag eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhältnis bzw. in Höhe von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter in dem Gesetzentwurf geregelt.

„Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Ausgleich für die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Gleichzeitig berücksichtigt der Gesetzentwurf jüngste Präzisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentationshöhe. Es ist daher ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie darüber hinaus die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag vorgesehen.

„Außerdem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Einkommensmöglichkeiten gerade von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern verbessern, indem die unterste Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 gestrichen werden“, so die Finanzministerin.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder ermöglicht wird. Mit der vorliegenden Ergänzung zum Landesbesoldungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen und ein Anreiz für die Bediensteten gesetzt, mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen, auf dem Weg zum Dienst und privat in der Freizeit. Damit möchten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz und für die Gesundheit leisten“, sagte Ahnen.

„Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land“, hob die Finanzministerin hervor. Die Anpassung der Bezüge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist schließlich mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden.

„Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet“, erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.

Admin

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #3 am: 12.01.2022 11:32 »
hat hier jemand den Gesetzentwurf vorliegen? - die Aussage "im Wesentlichen" in der Pressemitteilung macht uns stutzig.

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #4 am: 12.01.2022 11:37 »
Weder beim Landtag noch beim GStB ist er derzeit zu finden.

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #5 am: 13.01.2022 08:29 »
Hier ist der Entwurf: 

[Edit durch Admin: wir haben den Link zur Datei entfernt, da sich darüber lediglich ein Scam (Sex-) Website öffnet. Möglicherweise hat der Link anfangs noch funktioniert, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr]
« Last Edit: 21.01.2022 02:57 von Admin »

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #6 am: 14.01.2022 08:36 »
Inzwischen wurde die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung veröffentlicht, da steht die Sache noch nicht drauf. Nächster Termin wäre dann am 16./17. Februar, Deadline für die Steuerfreiheit des Corona-Sonderzahlung ist der 31. März, sofern das nicht doch nochmal verlängert wird (worüber ich noch nichts gelesen habe). Sicherheitshalber nennt der Entwurf des LBVAnpG2022 keinen konkreten Auszahltermin, nur in der Begründung wird erwähnt "Sie wird bis spätestens zum 31. März 2022 zur Auszahlung kommen", und der entsprechende Artikel soll mit Wirkung vom 29. November 2021 in Kraft treten. Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.

amtsangemesseneAlimentat

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #7 am: 17.01.2022 12:12 »
Vielen Dank für das Hochladen. Soweit ich das interpretiere, ist das Land RLP mal wieder überaus großzügig. Mit dem fantastischen Zuschlag erhalte ich mit drei Kindern in Mainz (Stufe VI) knapp 700 Euro weniger als in DD (ebenfalls Stufe VI).

amtsangemesseneAlimentat

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #8 am: 17.01.2022 12:13 »
in Düsseldorf natürlich

xap

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #9 am: 19.01.2022 14:10 »
Viel interessanter finde ich, dass der Entwurf das Vorhandensein von Minijobs beim Ehepartner einbezieht bzw. voraussetzt um die Mindestalimentation zu bemessen. Ohne diese Summe läge man mitnichten im entsprechenden Abstandskorridor. Weiterhin wird bei Beamten das Kindergeld berücksichtigt, bei Grundsicherungsempfängern jedoch nicht. Mir erschließt sich nicht, wie das konform sein kann.

sapere aude

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #10 am: 19.01.2022 14:30 »
Das 1. wäre ein Skandal!
Das 2. folgt daraus, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet wird. Das Kindergeld ist insoweit ein Nullsummenspiel

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #11 am: 03.02.2022 10:14 »
Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.
Ich habe jetzt auch den Ministerratsbeschluss gelesen, darin ist explizit eine Vorgriffsregelung enthalten, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleiben kann, auch wenn das Anpassungsgesetz bis dahin noch nicht in Kraft getreten sein sollte.

Schmitti

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #13 am: 09.02.2022 07:17 »
Ich finde es faszinierend, mit welcher Selbstverständlichkeit unterstellt wird, dass der Ehegatte, der sich um die Erziehung der Kinder kümmert, mit dem Maximalbetrag eines Minijobs zum Familieneinkommen beiträgt, um den rechnerisch passenden Abstand zum Grundsicherungsniveau herzustellen.

Was nicht passt, wird passend gemacht. Ob das jetzt der Realität entspricht oder nicht, ist vollkommen zweitrangig.


Christian1903

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #14 am: 09.02.2022 07:54 »
Für mich ebenfalls nicht verständlich, dass man Steuerklasse III annimmt. Wenn der andere Ehegatte nicht berufstätig ist, kommt es da doch in jedem Fall zu Steuerrückforderungen, oder?