Bei Steuerklasse III und nur einem Einkommen kann es nicht zu einer Rückforderung kommen, denn die Steuerklasse III unterstellt genau dieses Szenario. (Doppelter Grundfreibetrag)
Wenn der Ehegatte arbeitet, kommt hier Steuerklasse V zum Zuge. Hier wird kein Grundfreibetrag abgezogen, so dass entsprechend mehr Lohnsteuer, bereits ab dem 1. Euro einbehalten wird.