Autor Thema: [HH] Verbeamtung mit diversen Vorerkrankungen  (Read 2633 times)

kalenderdose

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Hallo liebes Forum,
ich möchte mich für ein Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin bei der Stadt Hamburg bewerben. Das Studium würde bereits im Beamtenverhältnis stattfinden, Voraussetzung für die Einstellung ist also auch die Eignung zur Berufung in ein Beamtenverhältnis. M. E. ist das Studium auch nur im Beamtenverhältnis möglich.

Nun habe ich das Problem, dass das Leben mir bereits einige Steine in den Weg gelegt hat und ich (w27) bereits einige Krankheiten durchlitten habe und auch chronisch krank bin. Im Detail:
  • Aufgrund traumatischer Kindheit rezidivierende Depressionen mit bislang 2 ambulanten Psychotherapien & einem 5-monatigen stationären Klinikaufenthalt. Meine letzte Therapie habe ich im August 2020 abgeschlossen, es  mir sehr gut.
  • Ich war schon kmmer übergewichtig, die Depressionen haben dies kmmer verschlimmert, sodass ich im Januar 2021 einen Magenbypass bekommen habe. Seitdem habe ich 50 kg abgenommen, BMI aktuell 34, Tendenz sinkend, mache regelmäßig Sport & ernähre mich sehr gesund.
  • Kürzlich wurde bei mir eine angeborene beidseitige Hüftdysplasie festgestellt. Diese lässt sich nur operativ beheben, sodass mir 2 größere OPs bevorstehen. Anschließend sollte die Prognose aber gut sein.
  • Darüber hinaus wurde mir bereits mit 10 der Blinddarm entfernt & 2016 habe ich eine Nasenkorrektur benötigt, da ich chronisch vergrößerte Nasenmuscheln hatte & keine Luft bekam. Seit OP bin ich symptomfrei.
Meines Erachtens sollte keine dieser Diagnosen im Einzelnen den Ausschluss bringen; in der Summe isg es ja aber schon eher heftig. Bin ich ein hoffnungsloser Fall?

Gibt es anderweitige Stellen, wo ich mir fachmännischen Rat einholen könnte?
« Last Edit: 11.01.2022 04:32 von Admin2 »

EiTee

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Antw:Verbeamtung in Hamburg mit diversen Vorerkrankungen
« Antwort #1 am: 10.01.2022 20:31 »
Was Phase ist entscheidet am Ende der medizinische Dienst. Da kann Dir hier niemand eine verlässliche Antwort geben.

Hier aber der Erfahrungsbericht unserer Behörde.

Fakt ist, einer der häufigsten Gründe warum es nicht klappt, ist das Übergewicht. Ob die Tendenz aktuell sinkend ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Erfahrungsgemäß sind die Untersuchungen für die Einstellung als BaW "lockerer".
Bei uns werden jedes Jahr Anwärter eingestellt die bei 1,7 m Körpergröße ein Gewicht von 180 kg aufweisen. Die Personen bekommen oftmals den Verweis darauf, dass man bis zur nächsten Untersuchung was zu tun hat. Bei uns findet diese erst mit der Ernennung zum BaL statt, also 6 Jahre nach der Einstellungsuntersuchung. An für sich sollte man meinen, dass das genug Zeit wäre, seinen Körper zu trimmmen. Dennoch schafft es jedes Jahr jemand, dass er als ungeeignet eingestuft wird. Die Konsequenz ist dann, das ein Beschäftigungsverhältnis nach TVöD begründet wird, arbeitslos ist man somit nicht. Das gilt auch nur, wenn man kein No Performer ist.
Was ich eigentlich sagen wollte ist, das am Ende nur der erste Satz von mir Klarheit bringen wird. Alles andere ist Lottozahlen raten.

clarion

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Antw:[HH] Verbeamtung mit diversen Vorerkrankungen
« Antwort #2 am: 11.01.2022 13:32 »
Hallo,

Du bist schon weit gekommen,  um Deine Probleme in den Griff zu bekommen.  Hut ab vor der bisherigen Leistung. Ich glaube das wird derAmtsarzt honorieren.  Der BMI ist zwar noch um Bereich  des Übergewicht, aber nicht abnorm hoch.  Ich kenne viele, die mit einem ähnlichen BMI auf Probe verbeamtet wurden.

Blinddarm und Nasenkorrektur sind einmalige Vorkommnisse, und eher nicht von Belang.  Die Hüfte wird Dir bei der PKV vielleicht Probleme machen, aber ich denke beim Arztarzt eher nicht.

Also,mein Rat ist sich zu bewerben.

TT22

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Antw:[HH] Verbeamtung mit diversen Vorerkrankungen
« Antwort #3 am: 11.01.2022 20:01 »
Hallo auch von mir.

Ist ein GdB für die Erkrankungen (insb. in Bezug auf die Hüftdysplasie) festgestellt worden?

Bei Schwerbehinderten (also ab einem GdB von 50) darf grundsätzlich nur das absolute Mindestamaß an gesundheitlicher Eignung gefordert werden und der amtsärztliche Beurteilungszeitraum ist deutlich kürzer.

Zudem werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt - gerade im ÖD!

Ab einem GdB von 30 kann man Schwerbehinderten ggf. gleichgestellt werden.

Wenn noch nicht geschehen würde ich in der Situation die GdB-Feststellung beim Versorgungsamt beantragen (hat zudem auch steuerliche Vorteile). Mehr wie "nein" sagen kann das Versorgungsamt nicht...

Aber auch so sehe ich nicht zwingend Schwarz für die Verbeamtung. Gerade bei Anwärtern (BaW) sind die Amtsärzte da nicht ganz so streng und ich kenne auch einige stark Übergewichtige die schon BaL sind.

Vor ein paar Jahren hat sich die Rechtsprechung dazu gravierend geändert.

totoughtotame

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Antw:[HH] Verbeamtung mit diversen Vorerkrankungen
« Antwort #4 am: 13.01.2022 16:09 »
Das Studium würde vielleicht schon im Beamtenverhältnis stattfinden, aber ich würde ihr mir da über die ärztliche Untersuchung gar keine Gedanken machen. Das Schlimmste, was passieren kann, ist dass man eben keine Beamtin oder Beamter wird und das Studium und die spätere Anstellung dann eben im Angestelltenverhältnis absolviert. Die Nachteile, die das hat sind auch nicht so riesig, wie gemeinhin getan wird. Wenn es ein Studium für den gehobenen Dienst ist, wovon ich ausgehe, bringt die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis zunächst sogar nicht unerhebliche finanzielle Vorteile, weil man sich das Laufbahnprinzip schenken kann. Des Weiteren habe ich auch bislang noch nicht in meiner fast zehnjährigen Zeit im öffentlichen Dienst erlebt, dass Angestellte gekündigt worden sind. Der einzige Nachteil, der sich dann vielleicht später einstellen mag, ergibt sich aus der niedrigeren Rente im Vergleich zur Pension, wobei man dazu auch sagen muss, dass die VBL nach wie vor sehr viel auffängt. Wenn du also fachlich geeignet bist, würde ich mir über die gesundheitliche Eignung nicht sehr viele Gedanken machen.

TT22

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Antw:[HH] Verbeamtung mit diversen Vorerkrankungen
« Antwort #5 am: 13.01.2022 17:40 »
Hier geht es aber um das Studium "Dipl.-Finanzwirt", also um die gehobene Laufbahn der Steuerverwaltung. Diese ist anders als der allg. Verwaltungsdienst (jedenfalls soweit ich weiß) ausschließlich im Beamtenverhältnis möglich. In der Finanzverwaltung gibt es ja auch noch flächendeckend den mittleren Dienst im Beamtenverhältnis - eben, weil es nur Finanzbeamte und keine "Finanzangestellten" gibt...