Autor Thema: Berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher - Arbeitsstunden nachholen  (Read 2787 times)

man396

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Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

Kat

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Man wird dafür nur freigestellt, wenn es der Arbeitgeber veranlasst hat oder mindestens befürwortet und Dich freiwillig freistellt. Wenn du für Dich irgendeine Weiterbildung machen willst, ist das Deine Privatsache und wenn Du die Stunden in der Zeit nicht reduzierst (mit allen Konsequenzen daraus) mußt Du natürlich die volle Stundenzahl arbeiten.

Organisator

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Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

Verständnisfrage: Du arbeitest 28 Stunden die Woche. Wo wären denn durch eine private Fortbildung Stunden nachzuholen? Und wo wäre das Problem? Arbeitszeit in Absprache mit dem AG auf Dienstag vormittags und Mi-Fr verteilen, Rest Schulung (egal wie lange sie dauert).

man396

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Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

Verständnisfrage: Du arbeitest 28 Stunden die Woche. Wo wären denn durch eine private Fortbildung Stunden nachzuholen? Und wo wäre das Problem? Arbeitszeit in Absprache mit dem AG auf Dienstag vormittags und Mi-Fr verteilen, Rest Schulung (egal wie lange sie dauert).

Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.

Organisator

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Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.

Was sollte deiner Meinung nach nicht rechtmäßig sein?

lima

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Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem DRK über 28 Stunden. Diese musst Du in der Einrichtung ableisten, da Du dafür bezahlt wirst. Die Schulstunden sind Dein Privatvergnügen. So ist es bei uns in Berlin zumindest geregelt. Sind Dir 28 Stunden + Schulstunden zu viel Wochenarbeitszeit, musst Du reduzieren. Bei uns z. B. arbeiten die bbAs 24 Stunden in der Woche, verteilt auf drei Tage a 8 Stunden in der Einrichtung. Die anderen beiden Tage gehen sie zur Schule.

man396

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Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.

Was sollte deiner Meinung nach nicht rechtmäßig sein?

Das weiß ich ja nicht. Mir geht es nur darum, ob das zum Beispiel von der Stundenanzahl geht, da ja ansonsten 39 Stunden maximum wären und ich mit der Schule 42 Stunden (oder mehr) pro Woche hätte.
Es hätte ja sein können, dass sowas gar nicht geht. wenn dem nicht so ist, ist dem nicht so.

man396

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Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem DRK über 28 Stunden. Diese musst Du in der Einrichtung ableisten, da Du dafür bezahlt wirst. Die Schulstunden sind Dein Privatvergnügen. So ist es bei uns in Berlin zumindest geregelt. Sind Dir 28 Stunden + Schulstunden zu viel Wochenarbeitszeit, musst Du reduzieren. Bei uns z. B. arbeiten die bbAs 24 Stunden in der Woche, verteilt auf drei Tage a 8 Stunden in der Einrichtung. Die anderen beiden Tage gehen sie zur Schule.

Das ist eine Antwort, die ich haben wollte. Vielen dank :)

Johann

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Das weiß ich ja nicht. Mir geht es nur darum, ob das zum Beispiel von der Stundenanzahl geht, da ja ansonsten 39 Stunden maximum wären und ich mit der Schule 42 Stunden (oder mehr) pro Woche hätte.
Es hätte ja sein können, dass sowas gar nicht geht. wenn dem nicht so ist, ist dem nicht so.

Generell gibts bis 48h/Woche keine Probleme.
Wobei das auch nur Arbeitszeit betrifft. Private Bildung zählt eher selten zur Arbeitszeit, sonst hätten wahrscheinlich einige, die neben dem Vollzeitberuf studieren (wie ich) wohl ein Problem, weil man da sehr schnell die 48h/Woche reisst.

Generell kannst du in deiner Freizeit machen was du willst. Sofern du nicht individuell mit deinem Arbeitgeber eine Absprache getroffen hast, sind zeitliche Aufwendungen für private Bildung in aller Regel keine Arbeitszeit und müssen außerhalb dieser durchgeführt werden. Wird dir die Belastung dabei zu hoch, kannst du entweder die Arbeitszeit reduzieren, deinen Arbeitgeber fragen, ob er dich teilweise bezahlt für den Bildungserwerb freistellen will oder den Zeitaufwand für den Bildungserwerb reduzieren.