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Berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher - Arbeitsstunden nachholen

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man396:
Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

Kat:
Man wird dafür nur freigestellt, wenn es der Arbeitgeber veranlasst hat oder mindestens befürwortet und Dich freiwillig freistellt. Wenn du für Dich irgendeine Weiterbildung machen willst, ist das Deine Privatsache und wenn Du die Stunden in der Zeit nicht reduzierst (mit allen Konsequenzen daraus) mußt Du natürlich die volle Stundenzahl arbeiten.

Organisator:

--- Zitat von: man396 am 11.01.2022 14:29 ---Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

--- End quote ---

Verständnisfrage: Du arbeitest 28 Stunden die Woche. Wo wären denn durch eine private Fortbildung Stunden nachzuholen? Und wo wäre das Problem? Arbeitszeit in Absprache mit dem AG auf Dienstag vormittags und Mi-Fr verteilen, Rest Schulung (egal wie lange sie dauert).

man396:

--- Zitat von: Organisator am 11.01.2022 15:06 ---
--- Zitat von: man396 am 11.01.2022 14:29 ---Hallo zusammen,

zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?

Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).

Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.

ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.

--- End quote ---

Verständnisfrage: Du arbeitest 28 Stunden die Woche. Wo wären denn durch eine private Fortbildung Stunden nachzuholen? Und wo wäre das Problem? Arbeitszeit in Absprache mit dem AG auf Dienstag vormittags und Mi-Fr verteilen, Rest Schulung (egal wie lange sie dauert).

--- End quote ---

Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.

Organisator:

--- Zitat von: man396 am 11.01.2022 16:38 ---Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.

--- End quote ---

Was sollte deiner Meinung nach nicht rechtmäßig sein?

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