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Berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher - Arbeitsstunden nachholen
lima:
Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem DRK über 28 Stunden. Diese musst Du in der Einrichtung ableisten, da Du dafür bezahlt wirst. Die Schulstunden sind Dein Privatvergnügen. So ist es bei uns in Berlin zumindest geregelt. Sind Dir 28 Stunden + Schulstunden zu viel Wochenarbeitszeit, musst Du reduzieren. Bei uns z. B. arbeiten die bbAs 24 Stunden in der Woche, verteilt auf drei Tage a 8 Stunden in der Einrichtung. Die anderen beiden Tage gehen sie zur Schule.
man396:
--- Zitat von: Organisator am 11.01.2022 16:56 ---
--- Zitat von: man396 am 11.01.2022 16:38 ---Die Schule überschneidet sich ja generell Montags mit der Arbeit, Dienstags vormittags bin ich ja sowieso ganz normal "im Haus", erst danach muss ich zur Schule fahren. Das ich die 7,5 Stunden auf Mi-Fr verschiebe, ist mir klar. Mir geht es nur um die Recht(s)mäßigkeit.
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Was sollte deiner Meinung nach nicht rechtmäßig sein?
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Das weiß ich ja nicht. Mir geht es nur darum, ob das zum Beispiel von der Stundenanzahl geht, da ja ansonsten 39 Stunden maximum wären und ich mit der Schule 42 Stunden (oder mehr) pro Woche hätte.
Es hätte ja sein können, dass sowas gar nicht geht. wenn dem nicht so ist, ist dem nicht so.
man396:
--- Zitat von: lima am 12.01.2022 07:31 ---Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem DRK über 28 Stunden. Diese musst Du in der Einrichtung ableisten, da Du dafür bezahlt wirst. Die Schulstunden sind Dein Privatvergnügen. So ist es bei uns in Berlin zumindest geregelt. Sind Dir 28 Stunden + Schulstunden zu viel Wochenarbeitszeit, musst Du reduzieren. Bei uns z. B. arbeiten die bbAs 24 Stunden in der Woche, verteilt auf drei Tage a 8 Stunden in der Einrichtung. Die anderen beiden Tage gehen sie zur Schule.
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Das ist eine Antwort, die ich haben wollte. Vielen dank :)
Johann:
--- Zitat von: man396 am 12.01.2022 17:20 ---Das weiß ich ja nicht. Mir geht es nur darum, ob das zum Beispiel von der Stundenanzahl geht, da ja ansonsten 39 Stunden maximum wären und ich mit der Schule 42 Stunden (oder mehr) pro Woche hätte.
Es hätte ja sein können, dass sowas gar nicht geht. wenn dem nicht so ist, ist dem nicht so.
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Generell gibts bis 48h/Woche keine Probleme.
Wobei das auch nur Arbeitszeit betrifft. Private Bildung zählt eher selten zur Arbeitszeit, sonst hätten wahrscheinlich einige, die neben dem Vollzeitberuf studieren (wie ich) wohl ein Problem, weil man da sehr schnell die 48h/Woche reisst.
Generell kannst du in deiner Freizeit machen was du willst. Sofern du nicht individuell mit deinem Arbeitgeber eine Absprache getroffen hast, sind zeitliche Aufwendungen für private Bildung in aller Regel keine Arbeitszeit und müssen außerhalb dieser durchgeführt werden. Wird dir die Belastung dabei zu hoch, kannst du entweder die Arbeitszeit reduzieren, deinen Arbeitgeber fragen, ob er dich teilweise bezahlt für den Bildungserwerb freistellen will oder den Zeitaufwand für den Bildungserwerb reduzieren.
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