Autor Thema: Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk  (Read 3067 times)

cBoLsmUiEc

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« am: 11.01.2022 16:46 »
Hallo zusammen,

zuerst einmal muss ich irgendwie loswerden was bei mir gerade Sache ist. Das tue ich hier, weil ich denke, dass man mich hier erstmal versteht und weil ich irgendwie Hoffnung habe, dass mir der ein oder andere einen Tipp geben kann, den ich bisher nicht auf dem Schirm habe...

Zum zweiten Quartal 2009 habe ich eine von zwei verfügbaren Stellen angetreten. Zuerst hatte ich eine befristete Stelle. Dank des Rausschmisses meiner Kollegin während ihrer Probezeit war es mir dann aber noch in 2009 möglich auf die andere unbefristete Stelle zu wechseln. Die Stelle war Anfangs eine E8 Stelle, die für eine Person mit abgeschlossener Berufsausbildung gedacht war. In den letzten fast 13 Jahren hat sich bei mir in der Richtung aber einiges getan, so dass ich mittlerweile ein abgeschlossenes Bachelor-Studium und ein fast fertiges Master-Studium vorweisen kann.
Leider hat sich an der Stelle weniger verändert, es wurde lediglich angepasst, dass alle, die ähnliche Aufgaben ausführen, auch gleichwertig bezahlt werden. So ist dies (und auch die zweite, die mittlerweile neu besetzt und schon einige Jahre entfristet ist) nun eine E9b Stelle.
Trotz meiner "Überqualifikation" für diese Stelle - und das hätte auch mit abgeschlossenem Master-Studium gegolten - wollte ich eigentlich hier bleiben, da mir sowohl die Arbeit als auch das Team so sehr zusagt, dass ich das nicht mit "dem bisschen mehr Geld" aufwiegen wollte... (Welches eine Entscheidung ist, die ich lange vor mir hergeschoben habe und erst im letzten Jahr für mich beantworten konnte.)

Heute hat mir mein Vorgesetzter eröffnet, dass wir so viel Geld einsparen müssen, dass dies nur darüber realisierbar ist eine der beiden Stellen einzusparen.
Aufgrund meiner Qualifikationen wird nun davon ausgegangen, dass ich bessere Möglichkeiten habe etwas anderes zu finden, und davon, dass ich dies ja eventuell sowieso in Betracht gezogen hätte, nach meinem Masterabschluss. Aus diesen Gründen wurde sich dafür entschieden meine Stelle mit einem kw Vermerk zu versehen.
An dem Prozess eine andere "passende" Stelle für mich woanders - wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich das nicht nur auf Stellen in anderen Abteilungen der jetzigen Institution, sondern auch auf Stellen bei anderen Institutionen - zu finden, soll ich wohl beteiligt werden und auch die Möglichkeit bekommen "Nein" zu sagen, wenn mir eine Stelle nicht zusagt.
Unter dem Strich bedeutet es aber dennoch, dass ich langfristig von meiner jetzigen Stelle runter muss - was auch irgendwie heißt, dass ich nicht einfach zu allem "Nein" sagen kann...

Ich weiß, dass das keine Kündigung ist, dass man mich nicht einfach rauswerfen kann, dass ich nicht damit rechnen muss arbeitslos zu werden und keine Einkünfte zu haben... letztlich würde eine andere Stelle mit meinen Qualifikationen ja sogar mehr Geld bedeuten... und eine neue Stelle ist ja auch eine Chance, gerade mit dem Hintergrund, dass ich nicht einfach die Erstbeste nehmen muss... und dennoch ist es scheiße... denn eigentlich will ich hier nicht weg...
Ironischer Weise würde ich mir aber von mir aus und komplett freiwillig etwas Neues suchen, wenn es die zweite Stelle getroffen hätte. Denn dann wäre das Team zerbrochen und es würde dauerhaft die doppelte Arbeit anfallen... auf so etwas hätte ich dann auch keine Lust...

Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich weder mit der Personalabteilung, noch mit dem Personalrat, geschweige denn mit einem Anwalt gesprochen. Ich habe also keine Ahnung was wirklich auf mich zu kommt. Wie viel Mitspracherecht ich haben werde. Wie schnell das alles passieren wird. Oder ob, dass alles wirklich so in Ordnung ist, wie es gemacht wird.
Falls jemand Erfahrungen oder Tipps hat, nen guten Anwalt in Niedersachsen/NRW kennt, oder sonst irgendwas beitragen kann, wäre ich an einem Kommentar interessiert...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,840
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #1 am: 11.01.2022 17:09 »
Wenn dein Arbeitgeber meint, dich auf einer anderen gleichwertigen Stelle besser einsetzen zu können, kann er dich dorthin umsetzen. Dies ist vom Direktionsrecht gedeckt.

Was soll denn ein Anwalt, PR oder werauchimmer für dich erreichen?

cBoLsmUiEc

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #2 am: 11.01.2022 17:24 »
Wie ich schon geschrieben habe, ich habe absolut keine Ahnung was auf mich zu kommt und auch nicht wer (AG/ich) was darf und was nicht, was rechtens ist und was nicht. Es geht nicht darum, dass irgendwer irgendwas für mich erreichen soll, sondern darum, dass mir jemand, der vorzugsweise nicht auf der Seite des AG steht, mich berät, mir dazu Sachen erklärt und die Millionen Fragen, die ich dazu habe, beantwortet.

Eine Beratung durch PR und Anwalt wurde mir sogar von meinem Vorgesetzten geraten, da er an der Stelle auch nicht mehr dazu sagen kann...

Lars73

  • Gast
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #3 am: 11.01.2022 17:36 »
Ein kw-Vermerk berührt das Arbeitsverhältnis nicht.
Auch gibt es verschieden kw-Vermerke. Manche werden erst bei Ausscheiden des Stelleninhabers wirksam. Andere zu einem bestimmtem Datum. Aber dies alles kann dies egal ein.

Der Arbeitgeber kann dir andere Aufgaben in der E9b übertragen. Er kann mit Dir auch über die dauerhafte Übertragung von Aufgaben einer anderen Entgeltgruppe verhandeln. Aber ohne deine Zustimmung geht das nicht.

Soweit er kündigen will muss eine Sozialauswahl erfolgen. Er kann nicht einfach sagen der kw-Vermerk ist für Person X und der wird nun entlassen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,840
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #4 am: 11.01.2022 17:48 »
(...) Sachen erklärt und die Millionen Fragen, die ich dazu habe, beantwortet.

Dann fang mal an mit der ersten Frage :)

cBoLsmUiEc

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #5 am: 11.01.2022 18:27 »
Ein kw-Vermerk berührt das Arbeitsverhältnis nicht.
Auch gibt es verschieden kw-Vermerke. Manche werden erst bei Ausscheiden des Stelleninhabers wirksam. Andere zu einem bestimmtem Datum. Aber dies alles kann dies egal ein.

Der Arbeitgeber kann dir andere Aufgaben in der E9b übertragen. Er kann mit Dir auch über die dauerhafte Übertragung von Aufgaben einer anderen Entgeltgruppe verhandeln. Aber ohne deine Zustimmung geht das nicht.

Soweit er kündigen will muss eine Sozialauswahl erfolgen. Er kann nicht einfach sagen der kw-Vermerk ist für Person X und der wird nun entlassen.
Das ist interessant... das bedeutet also, ich könnte bis zum Renteneintritt meine Zustimmung verweigern und meine jetzige Stelle behalten?!
Dann brauche ich mir ja wenigstens keine Sorgen machen, dass ich doch irgendwann eine Stelle, die mir nicht zusagt, annehmen muss, nur weil es laut AG dafür "an der Zeit" wäre...
In dem Gespräch mit meinem Vorgesetzten wurde mir gesagt, dass er nicht sagen kann wie lange der Prozess eine neue Stelle für mich zu finden dauert. Er geht aber davon aus, dass das im Laufe diesen Jahres passieren wird.
Das klang für mich irgendwie so, dass ich halt nicht ewig "Nein" zu den mir angebotenen Stellen sagen könnte und ich irgendwann in diesem Jahr meine Stelle räumen müsste...


(...) Sachen erklärt und die Millionen Fragen, die ich dazu habe, beantwortet.

Dann fang mal an mit der ersten Frage :)
;D das alles ist ja noch sehr frisch und kam für mich ziemlich überraschend, daher herrscht in meinem Kopf noch Chaos und die Hälfte meiner Fragen ergibt sich wahrscheinlich eh, wenn man Antworten auf andere Fragen bekommt oder wenn man noch mal genauer darüber nachdenkt, daher hatte ich bisher keine Frage gestellt...

Natürlich bewegt mich momentan am meisten die Frage, ob der AG das überhaupt einfach so darf? Ich weiß, dass der AG bei Beamten da mehr Möglichkeiten hat, aber ich bin ja "nur" ein Angestellter. Darf er mich einfach auf eine andere Stelle setzen? Deine Antwort und die von Lars unterscheiden sich da ja ziemlich... Ich weiß z.B. auch (was mir gerade erst wieder eingefallen ist), dass ich selbst bei einem zeitlichen begrenzten Einsatz zur Unterstützung der Gesundheitsämter in den letzten Jahren auch hätte explizit zustimmen müssen, und der AG das nicht hätte einfach bestimmen dürfen. So gesehen, kann er mich ja sicherlich nicht einfach auf irgendeine andere gleichwertige Stelle setzen, oder?

Und wenn er es darf, wie viel Mitspracherecht hätte ich? Wie oft dürfte ich "Nein" zu einer anderen Stelle sagen? Dürfte ich das, weil es rechtlich geregelt ist oder weil mein AG nett und freundlich ist und an einer mich zufriedenstellenden Lösung Interesse hat?

Und darf ich Anforderungen an die neue Stelle stellen? Muss ich mich mit einer rein gleichwertigen zufrieden geben, oder kann ich aufgrund meiner Qualifikationen eine E11 (oder nach Abschluss des Masters, E13) fordern?
Wie sieht das mit der Eingruppierung aus? Gilt dann da auch, dass ich nicht weniger verdienen darf als vorher? Also wenn ich jetzt in E9b Stufe 4 bin, komme ich dann in E11 Stufe 3? Oder muss ich in E11 in Stufe 1 anfangen und in Kauf nehmen, dass ich dann weniger verdiene als jetzt?

Da ich beim Land angestellt bin, muss ich damit rechnen, dass mir eine Stelle an einem ganz anderen Standort bei einer anderen Dienststelle angeboten wird? Und muss ich das einfach so hinnehmen, auch wenn sich gegebenenfalls mein Arbeitsweg dadurch verlängert?
Wenn ich an einer anderen Dienststelle eine Stelle antreten würde, wie wäre das dann mit der Eingruppierung? Würde die bisherige Eingruppierung und Stufe berücksichtigt werden? Wenn ich dort "nur" eine E9b antrete, bleibe ich bei dem Fortschritt meiner Stufe, den ich aktuell habe?

... Meine Gedanken rasen ein wenig und eine Frage bringt mich zur nächsten und bevor ich die eine stellen kann sind mir drei weitere eingefallen und die Hälfte vergesse ich dabei wieder... Das ist also nur ein Auszug was mir gerade akut im Kopf rumgeht.
Ich erwarte nicht, dass jede einzelne Frage beantwortet wird. Wenn du oder jemand anderes aber noch was dazu sagen kann, nehme ich das gerne an...

XTinaG

  • Gast
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #6 am: 11.01.2022 19:09 »
Der Arbeitgeber darf Dich grundsätzlich aus dienstlichen Gründen versetzen und Dir grundsätzlich eine andere Tätigkeit zuweisen, die zur selben Eingruppierung führt. Weder für das eine noch das andere ist Dein Einverständnis erforderlich.

Lars73

  • Gast
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #7 am: 11.01.2022 19:10 »
"und meine jetzige Stelle behalten?!"
Was meint hier Stelle? Stellen sind für die Bewirtschaftung des Arbeitgebers relevant nicht für dich. Man kann dir irgendwelche Aufgaben in der E9b zuweisen. haushaltstechnisch kann es dann auch eine andere E9b Stelle sein. Aber man dich grundsätzlich nicht zwingen dauerhaft Aufgaben nach E9a oder E9c etc. zu übernehmen. Aber Aufgaben nach E9b die dir nicht zusagen kann der Arbeitgeber dir ohne deine Zustimmung übertragen.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,840
Antw:Unbefristete Stelle bekommt kw Vermerk
« Antwort #8 am: 12.01.2022 08:36 »
Deine Antwort und die von Lars unterscheiden sich da ja ziemlich...

Dann lies nochmal genau, ich meine, dass die beiden Antworten inhaltsgleich sind. Und zwar das, was Tina auch zusammengefasst hat, sinngemäß: Dein AG kann dich auf jede andere gleichwertige Stelle setzen, du hast kein Mitspracherecht. Entgeltgruppe und Stufenlaufzeit bleiben unverändert.