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Homeoffice aus dem Ausland

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Christian82:
Guten Abend,

dank Corona ist ja zum Glück in Bezug auf mobiles Arbeiten (Homeoffice) ein bisschen Schwung in den Verwaltungsapparat gekommen.

Mich würde interessieren, ob es hier (Verwaltungs-)Beamte gibt denen es erlaubt ist bzw. bei denen geduldet wird, dass auch aus dem Homeoffice im Ausland gearbeitet werden darf bzw. wer es eventuell einfach so macht?

Kennt sich jemand aus und weiß ob rechtlich etwas dagegen spricht als Beamter aus dem Ausland Homeoffice zu betreiben oder muss Dienst aus dem Homeoffice "rechtlich" zwingend vom Wohnort/der Meldeadresse bzw. aus dem Inland geleistet werden?

Mir ist bewusst, dass man für berufliche Flexibilität eher die Privatwirtschaft gewählt haben sollte aber es wäre wünschenswert, wenn der öffentliche Dienst auch in dieser Hinsicht attraktiver wäre.

VG

Firematthias:
Hi,

also ich glaube ich muss hier sowohl für Angestellte, als auch für Beamte den Spielverderber spielen. Wer nicht nur als Tourist in ein fremdes Land einreist, der muss in vielen Staaten der Welt eine Entsendebescheinigung mitführen. Diese regelt dann meist, dass deutsches Recht weiter gilt. Beispiel Niederlande und die niederländischen Antillen. Weil da ja oft besseres Wetter herrscht, zumindest auf den Inseln. Wer in den Niederlanden arbeitet oder auch nur wohnt zahlt zur SVB Beiträge bzw. muss die zahlen. Stichwort Bürgerversicherung in der RV

Es sei denn er führt eine A-1 Bescheinigung mit sich, die stellt dann fest, dass deutsches Recht während des Arbeiten in den Niederlanden gilt, sprich: Versicherungsfreiheit zur deutschen RV (bei Beamten) bzw. Versicherungspflicht zur RV (bei Angestellten) und eben nicht niederländisches Recht. Diese Bescheinigung beantragt der Dienstherr bei Dienstreisen. Diese Reisen sollen ja nur stattfinden bei dienstlichem Bedarf und wie man da den Bedarf erklären will, sehe ich noch nicht.   

Wer jetzt an Staaten denkt, wo es so etwas nicht gibt, stellen sich dann immer noch haftungsrechtliche Fragen. Wenn ich überlege welch ein Aufwand für Homeoffice in Deutschland getrieben wird bei meiner Behörde, sehe ich das im Ausland niemals.

SaJoeEsFlo:
Grundsätzlich wäre es möglich (BMVg). Es gibt ja die klassische Telearbeit (ortsgebunden) und das Mobile Arbeiten I und II (nicht ortsgebunden, mobil halt). Mobiles Arbeiten I ist eine kurzfristige (Not-) Lösung und II gem. diverser Absprachen mit dem Vorgesetzten.
Habt ihr eine Dienstvereinbarung darüber? Es kommt auch darauf an in welchem Ressort du arbeitest. 

Max:
Firematthias hat wichtige Punkte angesprochen.
Das mobile Arbeiten erstreckt sich normal nur auf die freie Ortswahl in Deutschland. A1 passt auch nicht.
Im Prinzip bräuchte es verbindliche Regelungen auf EU oder OECD Ebene. Es gibt jedoch nur eine Empfehlung zur Coronaausnahme welche nicht bindend ist.
Kein AG wird sich darauf einlassen.

Bei uns gibt es trotzdem Homeoffice im Ausland. Dies jedoch nicht offiziell genehmigt sondern nach den Prinzipien "Ich weiß von nichts" und "wo kein Kläger,  da kein Richter". Spannend würde es,  wenn tatsächlich Probleme auftreten.

WasDennNun:
Ihr vergesst, dass man nicht unbedingt ungefragt im Ausland arbeiten darf.
Also aus Sicht des Auslandes!
Da braucht man evtl. eine Arbeitsgenehmigung  8)
Und die ist mit dem Touristenvisum nicht gegeben.

Innerhalb der EU kein Problem, solange es sich um geringe Zeitanteile handelt,
aber wenn du in GB, Schweiz bist, dann könnte es schon Ärger mit den Behörden dort geben.

Aber auch dort wird ja eh nicht kontrolliert."wo kein Kläger,  da kein Richter".

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