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Mitarbeitergespräch

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günni20:
Guten Morgen,

Besteht eine Pflicht für Mitarbeitergespräche im TV-H ?

Lars73:
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Mitarbeitergespräche auf Basis seines Direktionsrecht anordnen. Dafür spielt der Tarifvertrag keine Rolle

günni20:
Okay vielen Dank für die Info.

Noch eine Frage. Habe ich Anspruch auf eine Tätigkeitsbeschreibung/ Stellenbeschreibung und wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mir diese nach Beginn der Beschäftigung auszustellen.

XTinaG:
Nein. Du hast lediglich Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, § 2 Abs. 1 Nr. (5) NachwG. Diese hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich auszuhändigen. Ein öffentlicher Arbeitgeber kann dieser Nachweispflicht auch mittels Aushändigung der Ausschreibung nachkommen.

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