Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mitarbeitergespräch
(1/1)
günni20:
Guten Morgen,
Besteht eine Pflicht für Mitarbeitergespräche im TV-H ?
Lars73:
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Mitarbeitergespräche auf Basis seines Direktionsrecht anordnen. Dafür spielt der Tarifvertrag keine Rolle
günni20:
Okay vielen Dank für die Info.
Noch eine Frage. Habe ich Anspruch auf eine Tätigkeitsbeschreibung/ Stellenbeschreibung und wie lange hat der Arbeitgeber Zeit mir diese nach Beginn der Beschäftigung auszustellen.
XTinaG:
Nein. Du hast lediglich Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, § 2 Abs. 1 Nr. (5) NachwG. Diese hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich auszuhändigen. Ein öffentlicher Arbeitgeber kann dieser Nachweispflicht auch mittels Aushändigung der Ausschreibung nachkommen.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version