Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen, meine bisherige Recherche blieb leider erfolglos.
Die Situation:
- beschäftigt mit 2 befristeten Verträgen mit je 50% beim selben AG TV-L (Drittmittel-finanzierte Projekte)
- Vertrag A: 50% befristet bis Ende 22
- Vertrag B: 50% befristet bis 2024
- aktuell in Elternzeit bis Ende 22
- aktuell Teilzeit in Elternzeit mit 30 Stunden (Vertrag A: ca. 25%, Vertrag B: 50%)
- Ich möchte/muss auf 20 Stunden reduzieren, weil der Nachwuchs mich zu stark fordert.
- die Stunden des Vertrages A sollen abgegeben werden
Meine Fragen dazu:
1) Wie ist das Vorgehen bzw. wie ist eine eventuelle Frist? Ich lese das BEEG so, dass ich 7 Wochen vorher schriftlich meine Stundenreduktion beantragen muss, genau wie beim ersten Antrag auf Tz in Ez. Ist das korrekt?
Kann diese Frist auch kürzer ausfallen? Wer entscheidet das - die Personalabteilung oder die fachliche Führungskraft?
2) Die AGin dringt auf Auflösung des Vertrages A, so dass nur noch Vertrag B mit 50% übrig bleibt. Mein Bauchgefühl sagt, dass es günstiger ist, den Vertrag A bestehen zu lassen und nur - wie in der Elternzeit ja üblich - ruhen zu lassen, um ggf. Anspruchszeiten für Rente, Sonderzahlung etc. pp. nicht zu verlieren. Leider finde ich dazu keine Informationen. Der Vertrag würde dann ja auf "0 Stunden" reduziert bis er ausläuft. Geht das überhaupt?
Freu mich sehr über Antworten!