Autor Thema: [NW] Wechsel Landesbeamter zu Kommunalbeamter  (Read 1593 times)

Max Meier

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Fragen:
Zur Zeit bin ich Beamter auf Lebenszeit (A10) beim Land NRW. Nun hat sich eine interessante Stelle bei einer Stadt/Kommune ergeben, auf die ich mich gern bewerben würde. Diese ist als Beamtenstelle mit A12 ausgeschrieben.

Meine Frage wäre:
Gibt es irgendwelche Nachteile bei dem Wechsel als Landesbeamter zum Kommunalbeamten? Dabei meine ich natürlich nicht die inhaltliche Arbeit, die "Soft-Skills" wie Kollegen etc, sondern eher die Beamtenrechtlichen Ansprüche.
Gelten die aktuell im Raum stehenden Erhöhungen der Besoldungen (inkl. Corona Sonderzahlung) auch für Kommunalbeamte in NRW?

Ich möchte als Beamter auf Lebenszeit mit A10 natürlich kein Risiko bei der Altersversorgung etc eingehen.
Daher wäre für mich wichtig zu wissen, ob ich hier Nachteile befürchten muss oder ob das Beamtenverhältnis "einfach" weiter geführt werden kann.

Falls sich noch jemand genauer auskennt: Wie würde es dann mit der Besoldung laufen?
Ich weiß, dass grds. keine Sprungbeförderungen möglich sind. Also direkt von A10 auf A12 ist nicht möglich.
Früher oder später würde ich doch aber bei einer A12er Planstelle (!!!) auch mit A12 besoldet, oder?
Wie lang können hier die Wartezeiten sein?

Wie wäre der genaue Ablauf bei einer evtl. Zusage der Stadt? Habe viel über Abordnung und Versetzung gelesen. Aber geht das auch von Land zur Kommune? Auf jeden Fall keine Entlassung beantragen, dass habe ich doch richtig verstanden, oder?

Vielen Dank für hilfreiche Infos!

LG  :)
« Last Edit: 13.01.2022 01:28 von Admin2 »

Der Obelix

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Antw:NW Wechsel Landesbeamter zu Kommunalbeamter
« Antwort #1 am: 12.01.2022 10:37 »
Wenn die Kommune im gleichen Bundesland ist --> man wird vom unmittelbaren Landesbeamten zum mittelbaren landesbeamten (das sind die Kommunalbeamten, für die die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes gelten).

Also keine Änderung bzw. Nachteile.

Feidl

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Antw:[NW] Wechsel Landesbeamter zu Kommunalbeamter
« Antwort #2 am: 14.01.2022 17:48 »
Falls sich noch jemand genauer auskennt: Wie würde es dann mit der Besoldung laufen?
Ich weiß, dass grds. keine Sprungbeförderungen möglich sind. Also direkt von A10 auf A12 ist nicht möglich.
Früher oder später würde ich doch aber bei einer A12er Planstelle (!!!) auch mit A12 besoldet, oder?
Wie lang können hier die Wartezeiten sein?
Von gesetzlich Mindestwartezeit bis nie ist alles möglich, aber erfahrungsgemäß wird in Kommunen schneller als beim Land befördert, wobei meine Erfahrung primär auf Kommunen im süddeutschen Raum zutreffen. Bei einer hochverschuldeten Kommune in NRW kann es anders sein.


Wie wäre der genaue Ablauf bei einer evtl. Zusage der Stadt? Habe viel über Abordnung und Versetzung gelesen. Aber geht das auch von Land zur Kommune? Auf jeden Fall keine Entlassung beantragen, dass habe ich doch richtig verstanden, oder?
Deine Aufgaben:
- Genehmigung zu Einsicht in Personalakte geben
- Antrag auf Abordnung oder Versetzung beim Land stellen (je nachdem, wie es der neue Dienstherr möchte)

Rest machen die Personalstellen aus.