Hallo zusammen,
eine Frage zum Thema Stufenzuordnung.
Folgender Fall: E9 seit Nov 2016, durchegehend gearbeitet bis Oktober 2021. Drei Wochen arbeitslos, neuer Vertrag bei neuer Dienststelle Ende Nov 2021.
Eigentlich Stufe 3 bis November 2022 (glaube ich), aber auf der Abrechnung erscheint nun Stufe 4.
Theoretisch könnte ja eine Verkürzung der Stufen durch sehr gute Zeugnisse stattgefunden haben und/oder durch den vorherrschenden extremen Personalmangel.
Finde online das hier:
„Bei einer Stufenzuordnung oberhalb der Stufe 3 aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten liegt im Ermessen des Arbeitgebers, sodass hieraus geschlossen werden könnte, dass es sich bei einer Stufenzuordnung oberhalb der Stufe 3 immer um einen Akt der Rechtsgestaltung handelt, die der Arbeitgeber nicht durch eine Rückstufung einseitig verändern kann. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Stufenzuordnung nach § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammentreffen, und zwar dergestalt, dass die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Anerkennung förderlicher Zeiten reine Rechtsanwendung ist, die Ausübung des Ermessens jedoch Rechtsgestaltung darstellt. Somit ist nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Irrtum über das Merkmal "förderliche Zeiten" korrigierbar, die Entscheidung, förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen, hingegen nicht.“
Was könnte passieren und wie würdet ihr vorgehen?
Wäre dankbar für Meinungen.
LG