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Falsche Stufe oder auch nicht?

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Reisinger850:
Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema Stufenzuordnung.
Folgender Fall: E9 seit Nov 2016, durchegehend gearbeitet bis Oktober 2021. Drei Wochen arbeitslos, neuer Vertrag bei neuer Dienststelle Ende Nov 2021.

Eigentlich Stufe 3 bis November 2022 (glaube ich), aber auf der Abrechnung erscheint nun Stufe 4.

Theoretisch könnte ja eine Verkürzung der Stufen durch sehr gute Zeugnisse stattgefunden haben und/oder durch den vorherrschenden extremen Personalmangel.

Finde online das hier:
„Bei einer Stufenzuordnung oberhalb der Stufe 3 aus Gründen der Personalgewinnung kann der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten liegt im Ermessen des Arbeitgebers, sodass hieraus geschlossen werden könnte, dass es sich bei einer Stufenzuordnung oberhalb der Stufe 3 immer um einen Akt der Rechtsgestaltung handelt, die der Arbeitgeber nicht durch eine Rückstufung einseitig verändern kann. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Stufenzuordnung nach § 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammentreffen, und zwar dergestalt, dass die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Anerkennung förderlicher Zeiten reine Rechtsanwendung ist, die Ausübung des Ermessens jedoch Rechtsgestaltung darstellt. Somit ist nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Irrtum über das Merkmal "förderliche Zeiten" korrigierbar, die Entscheidung, förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen, hingegen nicht.“

Was könnte passieren und wie würdet ihr vorgehen?

Wäre dankbar für Meinungen.
LG

Isie:
E 9 gab es im TV-L nur bis zum 31.12.2018. Rückwirkend ab dem 01.01.2019 gab es nur noch 9a und 9b. Bei der Überleitung wurde unterschieden, ob man in der sogenannten kleinen E 9, da gab es zwei verschiedene, oder in der großen E 9 war. Danach richtete sich auch die Stufenzuordnung. Erfolgte deine Wiedereinstellung bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers oder bei einem anderen Arbeitgeber?

Reisinger850:
Danke für die Antwort.

E9B, gleicher Arbeitgeber, nur andere Bezirksregierung. (Nov 2016 - heute)

Bis zum Ende des befristeten Vertrags (Okt. 21) lief mit Stufe 3 alles nach Zeitplan, einen Monat später kam bei Wiedereinstellung Stufe 4 gefühlt ein Jahr zu früh. Wobei ja theoretisch eine Verkürzung möglich wäre. Ist die Frage, ob die Einstufung Ermessen war oder ein Fehler….
Man müsste ja nun davon ausgehen, dass nach 5 Jahren beim gleichen Arbeitgeber dieser in der Lage wäre, die korrekte Stufe zu vergeben.

XTinaG:
Es handelt sich um eine Einstellung. Sofern mindestens 6 Jahre Zeiten beruflicher Tätigkeit vorlagen, lag die höhere Stufe im Ermessen des Arbeitgebers. Wie Spid in diesem Thread ausführte, kommt der Arbeitgeber aus der Nummer nicht mehr raus: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114155.0.html

Hast Du noch keine 6 Jahre gearbeitet, liegt hingegen ein Fehler vor, den der Arbeitgeber korrigieren kann. Auch nach Jahren noch.

Reisinger850:
Aber ist es nicht so, dass der Arbeitgeber nur 6 Monate rückwirkend korrigieren darf?

Und wie oben ja steht, waren es im Öffentlichen Dienst nur eben 5 Jahre. Aber wenn im November 22 ohnehin Stufe 4 erreicht wird, kann ja evtl. im Mai 2023 nichts mehr zurückverlangt werden, so wäre mein Gedanke. Weil ja dann seit sechs Monaten korrekt gezahlt wurde.

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