Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung TV-L ohne Ausbildung

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XTinaG:

--- Zitat von: emeldir am 12.01.2022 14:30 ---Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe ist, keine Berufsbezeichnung/Urkunde = Sonstige.
Und diese Sonstigen sind hier ja nicht erwähnt.
Wieso dürfte ich dann überhaupt auf dieser Position arbeiten?

--- End quote ---
Die Antwort ist ja auch falsch. Ein "sonstiger Beschäftigter" ist ein Konstrukt, mittels dessen jemand, der eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Ausbildungsvoraussetzung nicht erfüllt, ebenso eingruppiert ist, wie jemand, der sie erfüllt. Für den Bereich MTA gibt es dieses Konstrukt jedoch nicht, so daß jedenfalls Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 Anwendung findet. Dies führt zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

Die Entgeltordnung regelt nur die Eingruppierung. Sie regelt keine Einstellungsvoraussetzungen. Tariflich gesehen kann auch ein ungelernter Schulabbrecher als Apotheker beschäftigt werden. Er wäre dann in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

emeldir:
Ok, so macht das für mich Sinn.

Vielen lieben Dank.

WasDennNun:

--- Zitat von: XTinaG am 12.01.2022 14:42 ---Die Entgeltordnung regelt nur die Eingruppierung. Sie regelt keine Einstellungsvoraussetzungen. Tariflich gesehen kann auch ein ungelernter Schulabbrecher als Apotheker beschäftigt werden. Er wäre dann in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.

--- End quote ---
Eben. Bleibt nur fraglich, welche Tätigkeiten er ausüben dürfte, ohne sich strafbar zu machen.
Aber das hat ja zum Glück nichts mit Tarifrecht zu tun und ist oT

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