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Bauzeichner Eingruppierung in 9a?

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XTinaG:
Nicht ab, sondern in. Auf E9b aufbauende Entgeltgruppen fordern derlei nicht.

Wurstberg:
Dem kann ich nur bedingt entsprechen. Aufbauende Entgeltgruppen, welche sich auf einen Beschäftigten der EG09b Fallgruppe 2 beziehen, fordern derlei nicht. Bezieht sie sich auf einen Beschäftigten der Fallgruppe 1 trifft ihre Aussage nicht zu.

XTinaG:
Es ist völlig egal, was Du kannst. Die E9c und damit alle darauf aufbauenden Entgeltgruppen verweisen auf die E9b insgesamt. Also wird dort auch kein Hochschulstudium gefordert.

Wurstberg:
Das Einzig irrelevante dürfte ihre nicht zutreffende Aussage sein.

XTinaG:
Das kannst Du gerne so sehen. Damit bist Du aber erstens alleine und unterstreichst zweitens Deine mindere Qualität. Es ist schlicht so wie ich ausgeführt habe.

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