Hallo zusammen,
zur Zeit arbeite ich als Sozialpädagogischer Assistent in einem DRK-Kindergarten (in Niedersachsen) mit 28 Stunden/ Woche. Nun habe ich mich dazu entschlossen, ab dem Winterhalbjahr (ab 07.02.) eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen. Die Schule findet Montags den ganzen Tag und Dienstags am Nachmittag (etwa 55km entfernt) statt.
Nun wurde das ganze dem (neuen) Geschäftsführer des DRK (und damit auch in erster Linie mein Chef über der Leiterin) vorgestellt, der der Meinung ist, dass ich die fehlenden Stunden über die Woche verteilt nachholen soll. Das wären insgesamt 7,5 Stunden, da ich Montags auch immer meine Vorbereitungszeit mache.
Meine Frage wäre nun, ob dies überhaupt (rechtlich) zulässig ist. Ich meine, ich habe dann mit der Schule gerechnet eine 42-Stundenwoche. Gibt es da irgendwo Grundlagen, auf die ich zurückgreifen kann? Habe ich generell Handhabe?
Mein Problem ist hierbei nicht, dass ich das ganze nicht unbedingt nicht will, da ich die Zeit theoretisch frei gestalten kann kommt es ja auch meiner Ausbildung zu gute. Aber wenn dann nachher da auch rechtlich irgendwas fraglich ist, möchte ich da auch gegensteuern (können).
Mein Gedanke dazu ist auch, dass ich mich ja beruflich fortbilde, also eine Fortbildung im weitesten Sinne mache. Dafür wird man ja in der Regel auch freigestellt und muss die Stunden nicht nachholen.
ich freue und hoffe auch euere Meinung und ggf. Wissen. Grüße gehen raus.